Beschwerden gegen die HKIV

Zweck dieses Dienstes

Wenn Sie mit den Diensten der HKIV nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim Beschwerdedienst einreichen. Dieser Dienst soll vermitteln und versuchen, die Probleme gütlich zu regeln. Damit werden langwierige und schwierige Rechtsverfahren vermieden.

Versuchen Sie aber immer zuerst, mit dem betreffenden Dienst dem Dienst, dem Sie angehören oder dem betroffenen Gesundheitsdienstleister nach einer Lösung zu suchen. Wenn Sie ein Leistungserbringer sind, können Sie sich an unseren Helpdesk für Leistungserbringer wenden.

Auf keinen Fall mischt sich der Beschwerdedienst in (laufende) Rechtsverfahren ein.

Procedure

Beschwerden, die sich auf unsere Institution beziehen – einschließlich HKIV, Direktion für Kriegsopfer und Verwaltung von Seefahrerakten.

Definition einer Beschwerde

Wenn Sie mit den Dienstleistungen der HKIV unzufrieden sind, können Sie bei unserem "Beschwerdedienst" eine Beschwerde vorbringen. Wenn Sie das Problem nicht direkt mit dem betreffenden Dienst lösen konnten, übernimmt dieser Dienst die Rolle des Vermittlers und löst das Problem einvernehmlich.

Die Beschwerde ist kein Rechtsakt und hat keine aufschiebende Wirkung auf die angefochtene Entscheidung.

Beispiele einer Beschwerde

  • die Qualität der Informationen (unvollständig, falsch, unverständlich, ...);
  • der Empfang (telefonisch, per E-Mail oder am Schalter, Verhalten eines/r Mitarbeiters/in der HKIV, ...);
  • die Effizienz der gesetzeskonformen Bearbeitung Ihrer Akte (Geschwindigkeit, Befolgung der Akte)

Definition des Beschwerdeführers

Die Nutzer (Bürger oder Institutionen) unserer Dienstleistungen können eine Beschwerde einreichen. Der Nutzer kann sich durch seinen gesetzlichen oder rechtlichen Vertreter vertreten lassen und sollte im ersten Fall in die Beschwerde einbezogen werden.

Interne Arbeitsweise 

Wir analysieren die Beschwerde und befragen die betreffenden Diensten. Wir untersuchen, ob die Verfahren genau befolgt wurden und ob ein Fehler oder ein Mangel bei der Behandlung der Akte festgestellt wurde. Wir können die Überprüfung einer Entscheidung beantragen, wenn sie sich als falsch erweist.

Wir können auf der Grundlage von Vorkommnissen Vorschläge zur Änderung oder Verbesserung von Verfahren und Arbeitsmethoden unterbreiten.

Wie kann man einen Vermittlungsantrag stellen?

Für die Einreichung einer Beschwerde ist das Beschwerdeformular zu verwenden. Dieses Formular ist auch in unseren Büros erhältlich.

Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden: Per Post: HKIV – Beschwerdedienst, rue du Trône 30A, 1000 Brüssel

Verfahren und First

  • Schritt 1: Der Beschwerdedienst erhält Ihre Beschwerde und weist dieser eine eindeutige Nummer im Beschwerderegister zu. Eine Quittung wird Ihnen innerhalb von fünf Werktagen zugesandt.
  • Schritt 2: Der Beschwerdedienst beginnt mit der Analyse und Untersuchung der Akte.
  • Schritt 3: Der Beschwerdedienst informiert Sie innerhalb von 20 Werktagen über ihre Ergebnisse.

Senden Sie alle Dokumente und Informationen so schnell wie möglich, damit die Untersuchung der Beschwerde möglichst reibungslos ablaufen kann.

Frist für die Einreichung einer Beschwerde

Sie haben 6 Monate Zeit, um eine Beschwerde einzureichen, wenn sie nicht im Zusammenhang mit den Gesundheitsvorschriften steht.

Andernfalls ist eine Frist von zwei Jahren für die Einreichung einer Beschwerde über die Vorschriften (und deren Anwendung) vorgesehen.

Beispiel:

Ich bin mit dem Empfang nicht zufrieden, ich habe 6 Monate Zeit, um eine Beschwerde einzureichen.

Ich habe keine Rückerstattung erhalten, ich habe ab dem Tag der Erbringung der Pflege 2 Jahre Zeit, um eine Beschwerde einzureichen (vorausgesetzt, die Bescheinigungen für die erbrachte Pflege und die Krankenhausrechnungen wurden innerhalb desselben Zeitraums eingereicht).

Als Eingangsdatum einer Beschwerde in dem Beschwerdedienst gilt das Datum des Poststempels. Das Bearbeitungsdatum der Beschwerde beginnt ab dem Empfangsdatum und nicht ab dem Datum, auf das die Beschwerde datiert wurde. 

Sobald wir alle Elemente der Beschwerde erhalten haben, kann mit der Bearbeitung Ihrer Akte begonnen werden.

Berufung beim Föderalen Ombudsmann

Ist die Antwort unbefriedigend, kann der Beschwerdeführer eine Beschwerde einreichen bei dem 

Föderalen Ombudsmann

Leuvenseweg 48 bus 6

1000 Brüssel

Tel.: 0800 99 961 (kostenlose Nummer!) 

E-Mail: @email

Beispiele für abgelehnte Beschwerden

  • Eine anonyme Beschwerde;
  • Eine Beschwerde im Zusammenhang mit der geltenden Gesetzgebung;
  • Eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem vor Gericht eingeleiteten Verfahren;
  • Eine Beschwerde, für die die Verjährungsfrist begonnen hat...

Was sollte eine Beschwerde enthalten?

 

  • Ihre persönlichen Daten oder die des von Ihnen vertretenen Beschwerdeführers (Name, Adresse, Geschlecht, Nationalregisternummer);
  • Das betreffende Büro oder der betreffende Dienst, falls vorhanden;
  • Ob es sich um einen persönlichen Kontakt, ein Telefonat, eine E-Mail-Korrespondenz oder einen Briefwechsel handelt;
  • Der Grund für den oder der Gegenstand des Kontakt(s);
  • Referenzen oder Aktenzeichen, falls vorhanden;
  • Datum und Uhrzeit, Verlauf der Tatsachen;
  • Beschreibung von Tatsachen / Dienstleistungen / Ereignis(sen), mit denen Sie nicht zufrieden sind;
  • Den Namen des/r Mitarbeiters/in (wenn Sie ihn / sie kennen), der / die an der Beschwerde beteiligt sein könnte.

Sie müssen Ihre Beschwerde immer begründen und ein persönliches Interesse an dem Fall haben.

Anonyme Beschwerden werden nicht zur Kenntnis genommen.

Wie wird Ihre Beschwerde behandelt?

Zuerst wird geprüft, ob die Beschwerde zugelassen werden kann, und alle erforderlichen Informationen werden bei einer Untersuchung zusammengetragen.

Der Dienst schickt Ihnen jeweils eine Empfangsbestätigung und hält Sie über den Verlauf des Vorgangs informiert.

Beschweren Sie sich über einen Dienst der HKIV, dann bekommen Sie innerhalb von 30 Kalendertagen eine Antwort. Gilt die Beschwerde einem externen Dienst oder Leistungserbringer, erhalten Sie die Antwort innerhalb von 60 Kalendertagen.

Alle Antworten werden begründet.

Unzufrieden über das Antwort?

Föderale ombudsmann,

Rue de Louvain 48 boîte 6

1000 Brüssel.