Elektronisches Arzneimittelrezept

Ab dem 1. Januar 2018 ist ausschließlich das elektronische Rezept gültig.  2017 ist ein Übergangsjahr und somit ändert sich dieses Jahr noch nichts an dem Rezept in Papierform!

2017, ein Übergangsjahr

Ab dem 1. Januar 2017 kann der Arzt, der seinen Patienten Arzneimittel elektronisch verschreibt nicht länger ein Rezept in Papierform aushändigen, sondern nur noch einen Nachweis eines ‚elektronischen‘ Rezepts, auf dem ein Barcode angebracht ist. 

Der Apotheker scannt den Barcode ein und holt auf diese Weise das elektronische Rezept ab. Dann ist nur noch das elektronische Rezept gültig. 

Der Inhalt des Rezepts wird Vorrang vor dem Nachweis haben. Sollte der Arzt manuell Elemente hinzufügt haben, darf der Apotheker dies nicht berücksichtigen.

2018, papierlos!

Ab dem 1. Januar 2018 wird das elektronische Rezept die Regel, wohingegen das Rezept in Papierform nur noch in dringenden Fällen möglich sein wird. 

Der Nachweis in Papierform mit Barcode wird ebenfalls allmählich verschwinden und durch ein Auslesen der e-ID-Karte ersetzt werden.