Hervorming van de werkloosheidsuitkering

Nieuws

Haben Sie einen Brief vom LfA erhalten, der Sie über die Einstellung Ihrer Arbeitslosenunterstützung im Jahr 2026 informiert?

Falls ja, fragen Sie sich vielleicht, ob dies Auswirkungen auf Ihre Versicherung bei der HKIV hat…

Rechte behalten

Wissen Sie, dass die Regelung zur Krankenversicherung nicht geändert wurde: Wenn Sie Ihre Arbeitslosenunterstützung am 1.1.2026 verlieren, bleibt Ihr Anspruch auf die Erstattung medizinischer Leistungen bis zum 31.12.2027 bestehen.

Sie behalten ebenfalls Ihr Recht auf die erhöhte Kostenbeteiligung.

Und nach 2027?

Ihr HKIV-Büro wird Ihre persönliche Situation prüfen und dafür sorgen, dass Sie in das für Sie passende Statut eingetragen werden. Sie werden vor Dezember 2027 schriftlich kontaktiert.

Sie müssen sich also keine Sorgen um Ihre Krankenkassenakte machen.