Im Dienst der Öffentlichkeit

Im Dienst der Öffentlichkeit

Sie kennen die HKIV als Ihre Kranken- und Invalidenversicherung. Sie erstattet Ihnen die Kosten für Gesundheitsleistungen und bezahlt Ihnen eine Entschädigung zum Ausgleich von Lohnausfall. Dies ist ihre historische Aufgabe, die sie schon seit 1955 erfüllt. Die HKIV unterscheidet sich als öffentliche Einrichtung der sozialen Sicherheit jedoch von den anderen Krankenkassen, und zwar durch ihre Leistungen, ihre Sonderaufgaben und ihre Mitglieder.

Besondere Leistungen

Die HKIV ist ein in Belgien einzigartiger „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“. Der Zugang zu ihren Leistungen wird allein durch die gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Sie stellt daher keine kostenpflichtige Zusatzversicherung dar. Alle Ihre Ansprüche sind durch einen fairen Beitrag gedeckt.

Die HKIV ist durch ein Verwaltungsabkommen gebunden, das alle drei Jahre zwischen ihrem Verwaltungsausschuss und den Aufsichtsministern ausverhandelt wird. Die HKIV verpflichtet sich darin insbesondere zur Rückerstattung elektronischer Behandlungsbescheinigungen innerhalb von 3 Werktagen und zur Zahlung der ersten Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 5 Werktagen.  

Sonderaufgaben

In den letzten Jahren wurde der HKIV die Verwaltung der Akten der Versicherten der belgischen Handelsmarine übertragen. Diese Seeleute sind dank der HKIV-Info stets auf dem Laufenden!

Außerdem hat die HKIV einige medizinisch-soziale Aufgaben zugunsten von Kriegs- und Terroropfern übernommen.

Wachsende Mitgliederzahl

Die HKIV zählt 140.546 Mitglieder (Stand: August 2022). Innerhalb von 20 Jahren haben wir also mehr als 50% neue Mitglieder gewonnen!  Unser Jahresbericht kann auf www.caami.be abgerufen werden. Dort können Sie das spezifische Mitgliederprofil entdecken, das die HKIV zu einer einzigartigen Krankenversicherung macht!

  • Wie viele von Ihnen profitieren von der erhöhten Beteiligung?
  • Welche Nationalitäten sind am stärksten vertreten?
  • Wie sieht die Altersverteilung aus?