Seit dem 6. Februar 2018 kann Ihr Hausarzt elektronische Behandlungsbescheinigungen (e-Attest) nutzen. Sie müssen folglich die Papierversion der Bescheinigung nicht mehr bei der Krankenkasse abgeben. Was denken Sie über diesen neuen Dienst? Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung anhand dieser kleinen Umfrage mit.