
Seit dem 1.12.2019 werden die Preise auf 5 Cent gerundet mit dem Ziel, die 1- und 2-Cent-Münzen allmählich abzuschaffen. Diese Rundungsregel wird deshalb auch von Ihrem Gesundheitsdienstleister angewendet.
Rundungsregeln
Endet der Betrag auf 1, 2, 6 oder 7 Cent, wird der Betrag auf x,x0 oder x,x5 abgerundet.
Endet der Betrag auf 3, 4, 8 oder 9 Cent, wird der Betrag auf x,x0 oder x,x5 aufgerundet.
Der Betrag endet auf: |
0,91
0,92
|
0,93
0,94
0,96
0,97
|
0,98
0,99
|
Der gerundete Betrag: | 0,90 | 0,95 | 1 |
Verpflichtendes Runden
Wenn Sie den Arzt (oder den Dienstleister, der die Zahlungen an seiner Stelle durchführt) in bar bezahlen, muss der Gesamtbetrag gerundet werden.
Wenn mehrere Bezahlungen durchgeführt werden müssen, wird der Endbetrag gerundet und somit nicht jede getrennte Leistung.
Optionales Runden
Wenn Sie bei Ihrem Gesundheitsdienstleister (oder dem Dienstleister, der die Zahlungen an seiner Stelle durchführt) unmittelbar vor oder nach der Konsultation mit Bancontact, einer Kreditkarte oder anhand einer Überweisung bezahlen möchten, kann er selbst entscheiden, ob er die Rundungsregeln anwendet. Er muss Sie jedoch darüber informieren.
Auf nachträglich verschickten Rechnungen zur Überweisung ist Runden verboten.
Der Bescheinigung für geleistete Hilfe
Der Gesundheitsdienstleister muss im Abschnitt „Empfangen“ der Bescheinigung für die geleistete Hilfe den gerundeten Betrag sowie in Klammern den theoretischen Betrag vor dem Runden angeben. Die gerundeten Cent-Beträge werden nicht zurückerstattet und werden bei der MAF nicht mitgerechnet.