Willkommen in Belgien

FÜR VERSICHERTE AUS DER SCHWEIZ ODER DEM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM, DIE SICH IN BELGIEN AUFHALTEN 

Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts in Belgien

Sie sind in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz versichert und möchten nach Belgien reisen?  Beantragen Sie eine europäische Krankenversicherungskarte bei Ihrer Krankenversicherung, bevor Sie losfahren.  So können die Kosten für eine in Belgien erfolgte Behandlung erstattet werden (diese Karte ersetzt die alten Formblätter E111, E128, E110 und E119).

Ihr befristeter Aufenthalt muss folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Sie sind auf Geschäftsreise oder im Urlaub.
  • Sie studieren an einer belgischen Hochschule oder Universität.
  • Sie arbeiten als internationaler Spediteur.
  • Sie sind arbeitslos und suchen in Belgien Arbeit (während eines Zeitraums von 3 Monaten).

Mit dieser europäischen Karte haben Sie bezüglich der Erstattung von Behandlungskosten dieselben Rechte wie ein belgischer Versicherter.  Normalerweise wird ein Teil Ihrer Aufwendungen erstattet, nämlich der Anteil, der nach Abzug des Eigenanteils übrigbleibt (Eigenanteil ist in Belgien der Selbstbehalt, der nicht erstattet wird und vom Behandelten selbst gezahlt werden muss).

Wenn Sie krank werden, legen Sie der behandelnden Einrichtung in Belgien (Arzt oder Krankenhaus) Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor.  Sie dient als Nachweis, dass Sie krankenversichert sind. 

Die Karte gilt nur für die Notfallbehandlung bei einem Unfall oder für Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthalts auftreten.  Wenn Sie eine Behandlung in Belgien planen, müssen Sie vorher das Formblatt E112 von Ihrer Kasse anfordern. 

Hinweis: Wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands permanent behandelt werden müssen (Dialyse, Sauerstofftherapie usw.), müssen Sie vor der Abreise prüfen, ob die Behandlung vor Ort möglich ist.  Stellen Sie sicher, dass Sie einen Termin in einer Facheinrichtung in der Region haben, in die Sie reisen.

Was ist zu tun, wenn Sie die Karte verlieren oder vergessen haben?

Wenn Sie die Karte vor der Abreise ins Ausland nicht beantragt oder nicht erhalten haben oder wenn Sie sie verloren haben, können Sie bei Ihrer nationalen Krankenversicherung einen vorläufigen Nachweis beantragen.  In den meisten Fällen erhalten Sie dieses Dokument dann per Post oder per Fax.  Der Nachweis gilt nur für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts. 

Wie werden Ihnen die Kosten erstattet?

Manchmal können Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden und die Rechnung wird bei Ihrer Rückkehr bezahlt.  In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten zunächst in voller Höhe selbst vorstrecken.  Vergessen Sie nicht, Ihre europäische Krankenversicherungskarte bei der Behandlung vorzulegen. 

Sie können auch vor Ort in einer Zweigstelle der HKIV oder einer anderen belgischen Krankenkasse eine Erstattung beantragen.  Reichen Sie bei der Einrichtung Ihrer Wahl eine Kopie Ihrer Karte (Vorder- und Rückseite) und die Originalrechnungen (Belege für die in Anspruch genommene Behandlung) ein. 

Vergessen Sie nicht anzugeben, auf welches Konto die Erstattung überwiesen werden soll.  Bei Konten im Ausland werden IBAN und BIC benötigt. 

Hinweis: Möglicherweise ist die Kostenerstattung in Belgien niedriger als in Ihrem eigenen Land (in Belgien werden die Kosten nicht in voller Höhe erstattet). Verlangen Sie dann eine Quittung, auf der steht, wie viel genau erstattet wird.  Mit dieser Quittung können Sie dann die Differenz bei Ihrer nationalen Krankenkasse beantragen. 

Sie sind nicht in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz versichert und möchten nach Belgien reisen?  Vielleicht hat Ihr Land ein Abkommen mit Belgien geschlossen.  Fordern Sie dann bei Ihrer Kranken- und Sozialversicherungskasse das Formblatt an, mit dem Ihr Anspruch auf ärztliche Behandlung gewährleistet wird.

Hat Ihr Land kein Abkommen mit Belgien für den Versicherungsschutz seiner Bürger geschlossen, die in Belgien Urlaub machen?  Wenn Sie für anfallende Arztkosten während Ihres Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz genießen möchten, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.