Alles über die eBox

Viele wissen es zwar noch nicht, aber jeder, der einen belgischen elektronischen Personalausweis (e-ID) besitzt, verfügt auch über eine offizielle elektronische Nachrichtenbox: die eBox.

Die eBox

Dieses Nachrichtensystem ermöglicht es den Sozialversicherungsträgern, Ihnen auf elektronischem und sicherem Weg Nachrichten und offizielle Dokumente zuzusenden. Zu den Einrichtungen, die diese Box verwenden zählen unter anderem der RSZ (Rijksdienst voor Sociale Zekerheid = Reichsdienst für soziale Sicherheit), der RVA (Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening = Reichsdienst für Arbeitsvermittlung), der FPD (Federale Pensoendienst = Föderaler Pensionsdienst) und jetzt auch die HZIV.

Was finden Sie in Ihrer eBox?

Die eBox ermöglicht es, Ihnen elektronisch Dokumente zukommen zu lassen. Die HZIV sendet auch nach jeder Rückerstattung Ihre Quittungen an Ihre eBox. Das geschieht auch, wenn Sie diese in Papierform angefordert haben.

Die Dokumente bleiben in der eBox 6 Monate verfügbar, bevor sie gelöscht werden. Wenn Sie diese aufbewahren möchten, müssen Sie sie auf Ihrem Computer speichern.

Wer hat eine eBox?

Jeder, der einen belgischen elektronischen Personalausweis besitzt, hat auch eine eBox.

Besuchen Sie die Website www.mysocialsecurity.be, um die eBox zu aktivieren. Dafür benötigen Sie einen Kartenleser und den PIN-Code Ihres Personalausweises. Es funktioniert wie eine Sitzung von Tax-on Web. Sie können auch itsme(c) verwenden.

Wenn Sie Ihre eBox geöffnet haben, können Sie Nachrichten nach Absender sortieren. Wenn Sie nach HZIV sortieren, werden Sie eventuell feststellen, dass bereits einige Quittungen auf Sie warten...

Mitversicherte Personen

Die eBox ist individuell. Sie werden dort also nur Ihre Dokumente und die Ihrer mitversicherten Personen (unter 18 Jahren) antreffen.

Ab dem 18. Lebensjahr können Ihre mitversicherten Personen ihre Quittungen in einer eigenen eBox konsultieren.

Codes Ihrer Karte vergessen?

Wenn Sie den Code Ihrer e-ID vergessen haben, können Sie den FOD Binnenlandse Zaken (= Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres) bitten, Ihnen einen neuen Code zukommen zu lassen.

Dabei reicht es aus, das Online-Antragsformular auf der Website www.ibz.rrn.fgov.be/nl/ in auszufüllen (Sie werden nach Ihrer Reichsregisternummer gefragt). Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung wird sie dann auffordern, die Codes (nach einer Wartezeit von ca. drei Wochen) beim Einwohnermeldeamt zu bestätigen.

Keinen Kartenleser?

Sie können einen solchen in jedem Geschäft für Computerzubehör erwerben. Stellen Sie sicher, dass der Leser den belgischen Personalausweis lesen kann!

Mehr Infos?