Pflegeverlauf

Was ist ein Pflegeverlauf?

Ein Pflegeverlauf ist ein schriftlicher Vertrag für 4 Jahre zwischen 3 Personen:  Sie, Ihr Allgemeinmediziner und ein Facharzt.

Das Ziel ist es, Sie über Ihre chronische Krankheit zu informieren und deren Pflege und Betreuung zu organisieren.

Zur Zeit gibt es 2 Arten von Pflegeverläufen:

  • für Kranke, die an chronischer Niereninsuffizienz leiden ;
  • für Personen mit Typ-2-Diabetes.

Wie kann man einen Pflegeverlauf beginnen?

Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Allgemeinmediziner auf. Er koordiniert den Pflegeverlauf und wird alle notwendigen Formalitäten erledigen.

Wenn die drei Parteien (d.h. Sie, der Allgemeinmediziner und der Facharzt) den Vertrag unterschrieben haben, schickt der Allgemeinmediziner die Akte zu Ihrem Regionaldienst. So kann Ihr Pflegeverlauf beginnen.

Ihr Vorteile?

Für die Dauer des Pflegeverlaufs erstattet die HKIV Ihre Besuche beim Allgemeinmediziner oder Facharzt vollständig. Der Eigenanteil wird also auch erstattet.

Der persönliche Pflegeplan verschafft Ihnen alle Informationen um Ihre Krankheit behandeln zu können und verbessert die Zusammenarbeit Ihrer Ärzte.

Je nach Krankheit haben Sie auch Zugang zu spezifischem Material (Blutzuckermessgerät, Blutdruckmessgerät, usw.).

Allgemeine Bedingungen der Pflegeverläufe

Sie müssen einen Vertrag für 4 Jahre mit Ihrem Allgemeinmediziner und einem Facharzt unterschreiben. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Allgemeinmediziner.

Ihre persönliche Verpflichtung besteht darin, dass Sie Ihren Allge-meinmediziner mindestens 2 Mal jährlich und Ihren Fachartz mindestens 1 Mal järlich aufsuchen müssen.

Sie müssen eine Allgemeine Medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Allgemeinmediziner angelegt haben oder sonst eine AMA bei diesem eröffnen innerhalb einem Jahr nach dem Beginn des Pflegeverlaufs. Sie müssen auch in der Lage sein, die Ärzte zu besuchen.

Sie leiden an chronischer Niereninsuffizienz?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich keiner Nierendialyse oder Transplantation unterziehen.

Ihre chronische Niereninsuffizienz muss als schwer eingestuft werden (GFR <45, 2 Messungen pro Blutentnahme) und Ihre Albuminurie muss über 1g liegen (2 messungen pro Urinanalyse).

Sie leiden an Typ-2-Diabetes?

Sie folgen einer Insulinbehandlung mit mindestens 1 und maximal 2 Injektionen/Tag. Schwangere Frauen (oder Frauen die wünschen, schwanger zu werden) und Typ 1-Diabetiker können keinen Pflegeverlauf beantragen.