Sozialtarif Gas und Strom

Sozialtarif Gas und Strom

Wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Beteiligung (EB) haben und wenn Sie für Ihren eigenen Verbrauch (Mitglied mit Wohnsitz) einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, können Sie auch noch im Jahr 2023 vom Sozialtarif profitieren. 

Die Maßnahme der Regierung wird nämlich für diejenigen, die im Jahr 2023 (noch) Anspruch auf die erhöhte Beteiligung haben, bis zum 31. März 2023 verlängert.

Wie funktioniert das?

Der Sozialtarif kommt in den meisten Fällen automatisch zum Einsatz. Ihr Energieversorger wird alle 3 Monate vom FÖD Wirtschaft informiert. Sie brauchen also nichts zu tun!

Die Verlängerung bis zum 31. März 2023 wird dem Energieversorger frühestens Ende Januar/Anfang Februar mitgeteilt.

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist eine Maßnahme, die Personen oder Haushalten, die zu bestimmten Kategorien von Anspruchsberechtigten gehören, helfen soll, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Der Sozialtarif ist nur für den Wohnsitz gültig.

Es handelt sich dabei um einen vergünstigten Tarif für Strom oder Erdgas. Er ist in ganz Belgien identisch, unabhängig vom Energieversorger oder Netzbetreiber.

Dieser Tarif wird viermal jährlich von der föderalen Energieaufsicht, der Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz (CREG), festgelegt.

Für Strom variiert der Sozialtarif abhängig davon, ob der Haushalt einen einfachen Zähler (Tagzähler), einen Doppelzähler (Tag- und Nachtzähler) oder einen Zähler ausschließlich für die Nächte (reiner Nachtzähler) hat.

Für Erdgas gibt es einen einzigen Sozialtarif.

Der Sozialtarif enthält keine Fixkosten oder Abonnementgebühren (Mietkosten für Strom- und/oder Erdgaszähler). Zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Wartung, sind nicht im Preis enthalten und können daher vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

Für wen genau?

Wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Beteiligung (EB) haben, können Sie auch Anspruch auf den Sozialtarif haben.

In den meisten Fällen wird die EB einer ganzen Familie gewährt, die auch Gas- und Stromabnehmer an ihrem Wohnsitz ist. In diesem Fall gibt es keine Schwierigkeiten.

Es kann aber auch sein, dass die EB nur einer einzigen Person einer Gemeinschaft gewährt wird:

  • einem Familienmitglied (je nach Status);
  • einem Mitglied eines Haushalts mit gleicher Wohnadresse, ohne dass es sich dabei unbedingt um eine Familie handelt.

Wenn die EB also einer Einzelperson gewährt wird, geht man davon aus, dass die Familie nicht der Definition einer Familie mit geringem Einkommen entspricht, und der Sozialtarif wird daher nicht gewährt.

Weitere Infos?

Beim Sozialtarif handelt es sich um eine föderale Maßnahme. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft: https://economie.fgov.be

Auf Ihrer Rechnung ist angegeben, ob der Sozialtarif angewendet wird. Sie können dies ebenfalls auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft überprüfen.

Je nach Wohnsitz können Sie möglicherweise auch von regionalen oder kommunalen Hilfen profitieren.

Für nähere Informationen:

oder auf der Website Ihrer Gemeinde.