
Ab dem 1. September 2025 müssen Ärzte und Zahnärzte verpflichtend elektronisch über eAttest bei den Krankenkassen abrechnen.
Was ist eAttest?
Während Ihrer Konsultation erfasst die Leistungserbringerin oder der Leistungserbringer alle notwendigen Daten für Ihre Erstattung und übermittelt sie elektronisch an die HKIV.
Sie erhalten eine Bescheinigung. Bewahren Sie diese gut auf, denn die darauf angegebene Nummer ermöglicht es Ihnen, die Rückerstattung auf Ihrem Bankkonto zu überprüfen.
Verpflichtend?
Die Pflicht zur elektronischen Abrechnung mit den Krankenkassen gilt für:
- Ärzte, sowohl Hausärzte als auch Fachärzte
- Zahnärzte, sowohl Allgemeinzahnärzte als auch Fachzahnärzte
- alle Patientinnen und Patienten, wenn eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.
Schon heute rechnen die allermeisten Ärzte und Zahnärzte elektronisch ab.
Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob der Arzt oder Zahnarzt für seinen Patienten das Drittzahlerverfahren anwendet oder nicht.
Mehrere Vorteile
Für die Patientinnen und Patienten bedeutet die elektronische Abrechnung:
- Sie müssen keine Papierbescheinigung mehr an ihre Krankenkasse schicken, um eine Erstattung zu erhalten
- Sie bekommen ihr Geld schneller zurück.
Verpflichtend, außer…
In Ausnahmefällen kann weiterhin auf Papier abgerechnet werden.
Das gilt weiterhin für:
- Ärzte, die am 1. Januar 2023 mindestens 67 Jahre alt waren
- Zahnärzte, die am 1. Januar 2024 mindestens 63 Jahre alt waren.
Und in besonderen Situationen:
- wenn die Abrechnung außerhalb der Praxis erfolgt und eine elektronische Abrechnung technisch unmöglich ist
- im Falle höherer Gewalt, die eine elektronische Abrechnung unmöglich macht.