Wiedereingliederung in Teilzeit

Vertrauensarzt

Waren Sie arbeitsunfähig und möchten Ihre Arbeit wieder in Teilzeit aufnehmen? Das ist möglich, wenn:

  • Sie eine Arbeitsverringerung von mindestens 50 % beibehalten;
  • Ihr Gesundheitszustand eine Wiedereingliederung zulässt.

Was müssen Sie tun?

Sie müssen in Ihrer HKIV-Geschäftsstelle ein spezielles Formular einreichen. Dieses Formular besteht aus 2 Abschnitten:

  • Meldung der Wiedereingliederung an den Leistungsdienst Ihrer HKIV-Geschäftsstelle;
  • Genehmigung der Ausübung dieser Tätigkeit durch den Vertrauensarzt.

Sie müssen dieses Formular vor dem ersten Arbeitstag der Wiedereingliederung bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle einreichen. 

Das Formular erhalten Sie bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular (Poststempel gilt als Nachweis) zurück, oder geben Sie es gegen eine Empfangsbestätigung in der Geschäftsstelle ab.

Zustimmung des Vertrauensarztes?

Der Vertrauensarzt wird dann beurteilen, ob Sie die beiden oben genannten Voraussetzungen für die Wiedereingliederung erfüllen, und er kann Sie möglicherweise zu einer medizinischen Untersuchung bestellen.  Er muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Tag der Wiedereingliederung über den Antrag entscheiden. Diese Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sie müssen diese Entscheidung für die Wiedereingliederung jedoch nicht abwarten: Sie können ab (dem Datum) der Rücksendung des Antragsformulars wieder arbeiten. Sie müssen jedoch die Ihnen zugeschickte Entscheidung akzeptieren.

Nach 6 Monaten wird der Vertrauensarzt erneut prüfen, ob Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Haben Sie alle Formalitäten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erledigt, haben Sie auch weiterhin einen Leistungsanspruch.

Erledigen Sie die Formalitäten erst innerhalb von 14 Tagen nach der Wiedereingliederung, werden Ihre Leistungen um 10 % gekürzt. 

Bei Verzögerungen von mehr als 14 Tagen wird die Kürzung berechnet, beträgt aber immer mehr.

Ihre erlaubte Tätigkeit einstellen

Sie können Ihre erlaubte Tätigkeit einstellen und erneut eine vollständige Entschädigung erhalten.

Dazu melden Sie das Datum der Einstellung Ihrer Tätigkeit Ihrem HKIV-Büro (per Mail oder per Post).