Schwangerschaft - Selbstständige

Ihre Schwangerschaft melden?

Als Selbständige müssen Sie Ihrer Krankenkasse Ihre Schwangerschaft so schnell wie möglich mitteilen. Sie leiten der Krankenkasse daher ein ärztliches Attest mit dem voraussichtlichen Entbindungsdatum und dem Datum zu, ab dem Sie den Mutterschaftsurlaub beginnen wünschen.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Mutterschaftsurlaub wird in eine Zeit vor der Entbindung (pränatal) und eine Zeit nach der Entbindung (postnatal) unterteilt.

Einige Wochen können übertragen oder frei gewählt werden. Die letzte Woche vor der voraussichtlichen Entbindung muss allerdings genommen werden und ist also nicht übertragbar. Die anderen Wochen können auf die Zeit nach der Entbindung übertragen werden.

Der obligatorische Zeitraum umfasst 3 Wochen. In diesem Zeitraum müssen Sie jede Tätigkeit einstellen. Dieser Zeitraum besteht aus:

  • 1 Woche pränatalem Urlaub
  • 2 Wochen postnatalem Urlaub nach der Geburt

Die 9 übrigen Wochen (10 bei Mehrlingsgeburten) können Sie frei entweder vor und/oder nach der Geburt aufnehmen.

Achtung: Selbstständige können ihren nicht vorgeschriebenen Mutterschaftsurlaub aufgegliedert pro Woche nehmen. Das ist innerhalb von 38 Wochen nach der Entbindung möglich.  

Sie können beschließen entweder eine oder mehrere dieser Wochen fakultativer Ruhe auf Halbzeitbasis aufzunehmen. Eine Woche fakultativer Vollzeitruhe entspricht zwei Wochen Halbzeitruhe. Sie haben also Anrecht auf höchstens 18 Wochen fakultativer Halbzeitruhe (oder 20 Wochen im Falle einer Mehrlingsgeburt).

Ist eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs möglich?

Wenn das Kind länger als 7 Tage im Krankenhaus bleibt, können Sie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Der Mutterschaftsurlaub verlängert um die Anzahl Tage die das Kind außer den 7 ersten Tagen im Krankenhaus verbracht hat. Sie können eine Verlängerung von max. 24 Wochen beantragen. Beantragen Sie diese Verlängerung so schnell wie möglich mit einem Attest des Krankenhauses. Selbständige müssen diese Verlängerung pro Woche nehmen.

Welche Entschädigung erhalten Sie während des Schwangerschaftsurlaubs?

Die HKIV erkennt Ihnen während der gesamten Zeit des Mutterschaftsurlaubs eine Entschädigung (Festbetrag) zu.

  Festbetrag pro woche Festbetrag pro Woche (Teilzeitbeschäftigung)
Selbständige 484,90* 242,45*

* Festbetrag ab 1/9/2018

Für Selbstständige gilt, dass sie eine Entschädigung in Höhe von 484,90 EUR pro Woche erhalten. Diesen Betrag erhalten Sie in einem Zug ausbezahlt, und zwar spätestens in dem Monat, der auf die letzte Woche des Mutterschaftsurlaubs folgt. Selbstständige können die Entschädigung aufgliedern, wenn sie sich für eine entsprechende Inanspruchnahme des fakultativen Mutterschaftsurlaubs entscheiden.

Die Mutterschafsentschädigungen sind steuerpflichtige Ersatzeinkommen, und daher wird dafür jeweils einen Berufssteuervorabzug in Höhe von 11,11% abgezogen.

Wie beantrage ich Entschädigungen bei Mutterschaft?

Sie können diese Entschädigung bei Ihrem Regionaldienst beantragen, indem Sie eine Bescheinigung "vertraulich" dann vorlegen, wenn Sie arbeitsunfähig werden oder wenn der Mutterschaftsurlaub beginnen soll. Dieses Formular "vertraulich" finden Sie auf unserer Website (Rubrik Dokumente).

Ihr Regionaldienst wird Ihnen danach ein Auskunftsblatt für Entschädigungen zusenden, das Sie bitte ausgefüllt zurückschicken. Nach der Entbindung legen Sie einen Auszug aus der Geburtsurkunde vor, sodass die HKIV die genaue Dauer des Mutterschaftsurlaubs berechnen kann.

Wenn sie die Arbeit wieder aufnehmen, müssen Selbstständige das innerhalb von 2 Tagen ihrem Regionaldienst mitteilen.

Was geschieht bei einer Entbindung vor dem voraussichtlichen Datum oder danach?

Die letzte Woche vor der Entbindung muss stets genommen werden und ist nicht übertragbar. Diese Woche verlieren Sie also systematisch bei einer Entbindung vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum.

Was ist Geburtsbeihilfe?

Geburtsbeihilfe oder Geburtsprämie ist ein Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie ein Kind bekommen. Der Antrag wird von dem Elternteil gestellt, der als Lohnempfänger arbeitet oder gearbeitet hat. Ein Formular zur Beantragung der Prämie erhalten Sie beim Arbeitgeber. Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt an die Kindergeldkasse des Arbeitgebers schicken.

Wenn Sie arbeitslos oder behindert sind oder Rente erhalten, senden Sie den Antrag an die Kindergeldkasse Ihres letzten Arbeitgebers. Wenn Sie nie in einem Beschäftigungsverhältnis standen, können Sie den Antrag an das Famifed (Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer) schicken.

Sie können diese Prämie ab dem 6. Schwangerschaftsmonat und innerhalb eines Zeitraums bis 5 Jahre nach der Entbindung beantragen.

Die Prämie wird an die Mutter ausgezahlt, und zwar frühestens 2 Monate vor der Entbindung und spätestens 5 Jahre danach.

Geburtsurlaub für Selbstständige (Vater oder Mitelternteil)

Ab dem 1. Mai 2019, haben Sie, als Selbstständige(r), auch Anrecht auf Geburtsurlaub.

Sie können Ihre Tätigkeiten eine Weile einstellen um mehr für Ihre Partnerin und Ihr(e) neugeborene(s) Kind(er) anwesend zu sein.

Achtung! Die Entschädigung wird nicht von der HKIV gezahlt: Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Sozialversicherungskasse.