Rückerstattung von Schmerzmitteln

Terugbetaling van pijnstillers

Grundsätzlich werden Schmerzmittel nicht von der Pflichtversicherung erstattet. Mit Genehmigung können Patienten, die unter chronischen Schmerzen leiden, jedoch trotzdem einen Ausgleich von der HKIV erhalten. 

Ab dem 1.1.2022 wird dieser Ausgleich noch vorteilhafter und einfacher zu beantragen sein, da er dann lebenslange Gültigkeit besitzt.

Sie haben noch keine Genehmigung?

Besprechen Sie mit ihrem Arzt, ob die Bedingungen dafür in Ihrem Fall erfüllt sind. Er stellt ihnen ein Attest aus (der Vordruck liegt Ihrem Arzt vor), welches Sie einfach an den medizinischen Berater Ihrer HKIV-Geschäftsstelle weiterleiten.

Sie haben eine Genehmigung?

Ihre aktuelle Genehmigung verliert am 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit. 

Bitte wenden Sie sich zeitnah an ihren behandelnden Arzt oder den für Ihre Allgemeine Medizinische Akte (AMA) zuständigen Arzt, damit dieser über den medizinischen Berater der HKIV eine neue Genehmigung beantragen kann.

Achtung: Ohne eine neue Genehmigung kann im Januar keine Rückerstattung erfolgen!

Wie viel werden Ihre Schmerzmittel kosten?

Sie zahlen nur etwa zwischen 1,09 und 2,09 EUR pro Packung statt aktuell 10 Euro.

Müssen Sie Ihre Schmerzmittel wechseln?

Die Verpackungen (Einheiten) die im ‚neuen‘ System erstattet werden können, sind nicht die gleichen wie im alten System. 

Da es sich um die Behandlung chronischer Schmerzen handelt, werden hauptsächlich Großmodelle (Großpackungen) erstattet.