Ärztliche Genehmigung für Arzneimittel

apotheker

Eine große Zahl von Arzneimitteln wird von der HKIV erstattet. Meistens wird die Zahlung automatisch zwischen der HKIV und dem Apotheker bzw. dem Krankenhaus (MyCarenet) vereinbart, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Sie zahlen lediglich eine etwaige Selbstbeteiligung (Praxisgebühr).  Für manche Arzneimittel benötigen Sie jedoch die vorherige Zustimmung des Vertrauensarztes der HKIV, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Wie funktioniert das?

Ihr verschreibender Arzt beantragt bei der HKIV digital oder in Papierform eine ärztliche Genehmigung. Der Vertrauensarzt der HKIV prüft, ob Sie die Anforderungen des LIKIV erfüllen. Falls ja, erhalten Sie eine ärztliche Genehmigung, d. h. das Einverständnis zur Erstattung des Arzneimittels.

Sie können das Arzneimittel mit dieser ärztlichen Genehmigung und dem Rezept in Ihrer Apotheke abholen. Ihr Apotheker vereinbart die Rückerstattung direkt mit der HKIV (Drittzahlerregelung). Somit zahlen Sie nur die Praxisgebühr.

Digitaler Antrag

Beantragt Ihr Arzt die ärztliche Genehmigung elektronisch? In diesem Fall erhält die HKIV den Antrag unverzüglich über MyCarenet. Der Vertrauensarzt wird den Antrag prüfen.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhält Ihr Arzt über MyCarenet eine Antwort und Sie erhalten ein Schreiben mit der Genehmigung. Mit dieser Genehmigung und dem Rezept können Sie dann das Arzneimittel in der Apotheke abholen.

Wenn die Prüfung negativ ausfällt und Sie damit nicht die Voraussetzungen des LIKIV erfüllen, wird Ihr Antrag abgelehnt. Ihr Arzt wird darüber entsprechend informiert.

Ihr Arzt kann Ihnen Alternativvorschläge machen oder Sie erwerben das Arzneimittel ohne Rückerstattung selbst zum vollen Preis.

Antrag in Papierform

Ihr Arzt kann den Antrag auf ärztliche Genehmigung auch in Papierform an die HKIV übermitteln oder Ihnen den Antrag aushändigen. Sie müssen den Antrag dann selbst an den Vertrauensarzt Ihrer HKIV-Dienststelle übermitteln. Bringen Sie darauf bitte auch eine orangefarbene Vignette an.

Schicken Sie den Antrag an: 

Rue du Trône 30A
1000 Brüssel

Sie erhalten dann eine Genehmigung oder eine Ablehnung.

Sie benötigen weitere Informationen?

Manchmal werden für eine Entscheidung zusätzliche Informationen benötigt. Sowohl Ihr Arzt als auch Sie erhalten dann ein Schreiben mit der Bitte um weitere Informationen. Die Entscheidung wird dann verschoben, bis diese zusätzlichen Auskünfte vorliegen.

Hinweis: Sie können das Arzneimittel bereits vor Erteilung der Genehmigung mit Ihrem Rezept kaufen. In diesem Fall zahlen Sie stets den Gesamtbetrag ohne Garantie, dass Sie eine ärztliche Genehmigung erhalten.

Erhalten Sie später doch noch eine Genehmigung des Vertrauensarztes? Bitte schicken Sie den Barzahlungsbeleg Ihrer Apotheke (Anhang 30) an Ihre HKIV-Dienststelle, um eine Rückerstattung zu erhalten.