Arbeitsunfähig und auf Reisen?

Arbeidsongeschikt en op reis

Vielleicht schmieden Sie schon Reisepläne. Damit wir dafür sorgen können, dass diese Reise reibungslos verläuft, sollten Sie uns auf jeden Fall rechtzeitig informieren.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (einschließlich Belgien), nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz ist eine Ankündigung mindestens 3 Wochen vor der Abreise ausreichend.

Wenn Sie in ein anderes Land oder mehrere Länder sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas reisen, ist eine Genehmigung des behandelnden Arztes erforderlich. Diese Genehmigung ist mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen.

Sie können Ihre Reise melden oder eine Genehmigung bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle. Dabei geben Sie bitte Folgendes an:

  • das Bestimmungsland/die Bestimmungsländer
  • das Abreisedatum
  • das Rückkehrdatum

Wenn Sie weniger als ein Jahr arbeitsunfähig sind, müssen Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. So erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Ihren medizinischen Dienst wenden.