Die Erhöhte Beteiligung der Versicherung

Erhöhte Beteiligung der Versicherung?

Die erhöhte Beteiligung der Versicherung berechtigt zu einer höheren Erstattung Ihrer Kosten für medizinische Leistungen.

Dieser Anspruch ist hauptsächlich für Menschen mit niedrigen Einkommen gedacht.

Ihre Vorteile?

  • Eine höhere Erstattung Ihrer Gesundheitskosten;
  • Anspruch auf den Vorzugstarif des Sozialen Drittzahler-Systems bei Ihrem Hausarzt.

Beispiel: Sie zahlen 36,74 EUR für eine Konsultation beim Kardiologen (Herzspezialisten). Sie erhalten eine Erstattung von 34,08 EUR, wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Beteiligung der Versicherung haben. Ohne erhöhte Beteiligung erhalten Sie 24,17 EUR.

Die erhöhte Beteiligung der Versicherung bietet in manchen Fällen neben der Krankenversicherung auch weitere Vorteile:

  • niedrigere Gemeindesteuer;
  • niedrigere Tarife für öffentliche Verkehrsmittel;
  • niedriger Beitrag für die „Vlaamse Zorgverzekering“(nur in Flandern).

Wenden Sie sich an Ihr Zulieferer, Ihre Gemeinde oder Verkehrsgesellschaft, um sich diesbezüglich über die entsprechenden Bedingungen zu informieren.

Automatische Gewährung der erhöhten Kostenbeteiligung

Alle nachstehenden Personen haben automatisch Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung. Man braucht also nichts zu unternehmen

Berechtigte und Personen zu Lasten, mit

  • einem Eingliederungseinkommen oder finanzieller Sozialhilfe des ÖSHZ (ununterbrochen während 3 Monaten);
  • einem garantierten Einkommen für Betagte oder einem Rentenzuschlag;
  • mit einer erkannten Behinderung die eine Zulage von der FÖD soziale Sicherheit erhalten. 

Dasselbe gilt für:

  • Kinder mit einer erkannten körperlichen oder geistigen Behinderung (anerkannt zu wenigstens 66%);
  • unbegleitete minderjährige Fremde (UMF);
  • Waisen.

Ich verdiene nicht viel, ich habe ein niedriges Einkommen, kann ich die erhöhte Beteiligung der Versicherung beantragen?

Sie sind:

  • Rentner;
  • Langzeitarbeitsloser;
  • Behinderter;
  • Ein-elternteilfamilie;
  • Witwer;
  • Invalide.

Sie haben nur dann Anspruch auf die erhöhte Beteiligung, wenn das Bruttojahreseinkommen Ihrer Familie weniger als 25.797,56​ EUR beträgt, zuzüglich ​4.775,84 EUR pro Person, die zu Ihrem Haushalt gehört.

Beispiel: Wenn Sie am 3. März 2022 einen Antrag einreichen, werden Ihre Einkünfte ab Februar 2022 berücksichtigt (derzeitige Einkünfte).

Sie gehören nicht zu den oben genannten Zielgruppen, aber haben ein niedriges Einkommen.

Sie haben nur dann Anspruch auf die erhöhte Beteiligung, wenn das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts im Jahre vor der Antragstellung weniger als ​23.303,84​​ EUR beträgt, zuzüglich 4.314,18​ EUR pro Person, die zu Ihrem Haushalt gehört.

Beispiel: Wenn Sie am 3. März 2022 einen Antrag einreichen, werden alle Ihre Einkünfte aus 2021 berücksichtigt.

Wenden Sie sich an Ihren Regionaldienst.

Welche Haushaltseinkommen werden berücksichtigt?

  • Erwerbseinkünfte;
  • Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen;
  • Rente, Entschädigungen infolge Arbeitsunfähigkeit und Invalidität, Arbeitslosenunterstützung, Unterhaltszah lungen,…

Achtung: auch ausländische Einkünfte müssen erwähnt werden.

Einige Einkünfte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden:

  • Kinderzulagen;
  • Beihilfen für Behinderte;
  • Erwerbseinkünfte von Studenten (wenn der/die Student/in noch Kinderzulagen bezieht).