Identifizieren Sie sich!

Seit 1. Oktober 2017 müssen Heimkrankenpfleger(innen) die Identität ihres/r Patienten/in mit der Drittzahlerregelung überprüfen. Deshalb prüft das Pflegepersonal Ihren elektrischen Personalausweis (eID).

Warum?

Um die Verwaltung zu vereinfachen: 

  • der / die Krankenpfleger(in) weiß sofort, ob der Name auf der ärztlichen Verordnung mit der Person auf dem Personalausweis übereinstimmt.
  • die HZIV [belgische Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung] weiß, welche Leistungen Sie erhalten haben;
  • es dient der Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal und Krankenkassen; 
  • so werden Fehler bei der Verwaltung und bei der Fakturierung vermieden.

Das Heimpflegepersonal wurde ausgewählt, um diese Maßnahme zuerst in der Praxis umzusetzen, weil ihre Arbeit bereits sehr computergestützt ist.

Wie?

Die Verifizierung erfolgt durch elektronisches Auslesen:

  • eines elektronischen Personalausweises (eID) oder einer gültigen elektronischen Ausweiskarte für Ausländer;
  • einer gültigen ISI+-Karte (für Kinder, die jünger sind als 12 Jahre und noch keinen eID haben);
  • eines gültigen Attests einer sozialversicherten Person, das von der HZIV ausgestellt wurde;
  • des Barcodes auf dem Klebeschein.

Sollte die Identifizierung verweigert werden, kann der / die Krankenpfleger(in) keine Drittzahlerregelung anwenden (und Ihnen wird der Gesamtpreis angerechnet).

Die Identifizierungspflicht wird ab 2018 auf andere Pflegekräfte erweitert und tritt nach einer Testphase in Kraft.

Wir empfehlen Ihnen, die Angaben zu Ihrer Person oder Ihre Unterlagen zur Hand zu haben, wenn Sie bestimmte Leistungen erhalten möchten. So kann die entsprechende Fakturierung problemlos und zugleich einfacher und schneller zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchgeführt werden.