Wie schon im Dezember angekündigt, gibt es seit Januar 2018 das eAttest.
e-Attest?
Das eAttest oder die elektronische Behandlungsbescheinigung ist eine neue Dienstleitung im Rahmen der Gesundheitspflege. Hausärzte können damit ihre Atteste für geleistete Behandlungen auf elektronischem Weg an die Krankenkasse des Patienten übermitteln.
Konkret bedeutet das, dass Sie als Patient kein Attest in Papierform mehr erhalten. Sie müssen es folglich auch nicht mehr einreichen, um eine Kostenerstattung von der HKIV zu bekommen. Ihr Arzt übernimmt das für Sie... per Mausklick...
Ihre Vorteile
Sie erhalten von Ihrem Hausarzt eine Quittung mit Angabe des Honorars zum Kassentarif und des bezahlten Betrags (einschließlich Zuschläge). Wenn der Hausarzt über die nötige Ausrüstung verfügt, kann er auch für Hausbesuche ein eAttest übermitteln.
Für Sie ergeben sich dadurch allerlei Vorteile:
- Keine Vignetten mehr notwendig.
- Keine Gefahr, das Attest zu vergessen oder zu verlieren.
- Schnellere und sichere Erstattung.
Eine Erfolgsgeschichte
Seit Anfang des Jahres wurden schon mehr als eine Million elektronische Behandlungsbescheinigungen an die verschiedenen Krankenkassen übermittelt. Die jüngsten Zählungen haben ergeben, dass schon 30 % der Hausärzte auf das eAttest umgestiegen sind.
Bedenken Sie jedoch, dass diese Dienstleistung nicht verpflichtend ist. Ihr Hausarzt kann immer noch die Behandlungsbescheinigung in Papierform verwenden, zum Beispiel weil er nicht über die erforderliche Ausrüstung verfügt.
Und in Zukunft?
Derzeit können nur die Hausärzte und die Hausärztebereitschaftsdienste das eAttest nutzen.
Im Laufe des Jahres 2019 wird das eAttest auch auf andere Leistungserbringer wie Zahnärzte und Fachärzte ausgeweitet. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.