Ermäßigung für den öffentlichen Personennahverkehr

Haben Sie Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr (NGBE, TEC). 

Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.  Früher war in der Regel eine Bescheinigung der HKIV als Nachweis notwendig, dass Sie Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung haben.

Bei der NGBE ist diese Bescheinigung nun nicht mehr notwendig und Sie können die Ermäßigung mit Ihrer e-ID beantragen.

Antrag?

Eine Bescheinigung können Sie bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle beantragen. 

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung haben, können Sie einen Antrag bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle einreichen.