Status eines nahestehenden Helfers

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Sie könnten dann eine Anerkennung für Ihr Engagement erhalten: den Status eines nahestehenden Helfers.

Sie unterstützen eine Person, die ihre Selbständigkeit verloren hat, konkret? Bei dieser Person handelt es sich um ein Familienmitglied, einen Freund oder einfach einen Bekannten, der aufgrund einer Krankheit, des Alters oder einer Behinderung Unterstützung und schwere Pflege benötigt.

Manchmal kann die Unterstützung einer bedürftigen Person zeitaufwendig sein und Ihr Privat- oder Berufsleben beeinträchtigen. Sie könnten dann eine Anerkennung für Ihr Engagement erhalten: den Status eines nahestehenden Helfers.

Anerkennungen

Sie können zwei verschiedene Arten von Anerkennung beantragen:

  • Eine symbolische Anerkennung Ihrer Beteiligung (ohne Vorteile).
  • Eine offizielle Anerkennung (mit Vorteilen).

Bedingungen

  • Es ist unerlässlich, dass Sie und die unterstützte Person einen offiziellen Wohnsitz in Belgien haben.
  • Sie verpflichten sich zur Unterstützung für mindestens 50 Stunden/Monat oder 600 Stunden/Jahr.
  • Bei der unterstützten Person muss es sich um eine schwer pflegebedürftige Person handeln, die von mindestens einer medizinischen Fachkraft betreut wird.
  • Der Status des pflegenden Angehörigen kann nicht an Selbständige vergeben werden.
  • Ein Pflegebedürftiger kann nicht mehr als drei nahestehende Helfer gleichzeitig haben.

Wenn Sie eine vorteilhafte Anerkennung wünschen, müssen Sie auch bestimmte Dokumente zum Nachweis des Verlustes der Selbständigkeit der Person, der Sie helfen, einreichen.

Gegenwärtig ist der Vorteil eine finanzielle Entschädigung, die vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEM) gezahlt wird. Weitere Vergünstigungen könnten auf regionaler und kommunaler Ebene beschlossen werden. Hierzu liegen uns noch keine Informationen vor.

Wie erhalten Sie das Statut?

Die Krankenkasse des nahestehenden Helfers kümmert sich um alles! Wenn Sie diese Eigenschaft erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem HKIV-Büro stellen. Dieser Antrag besteht aus einer eidesstattlichen Erklärung, die Sie und die unterstützte Person unterschreiben und datieren müssen. Eine solche Erklärung ist auf caami.be verfügbar.

Auf diese Weise erklären Sie, dass Sie die Bedingungen erfüllen. Die unterstützte Person kann bei einer anderen Krankenkasse versichert sein: Es wird Kontakt zur Überprüfung der Anträge aufgenommen.

Die HKIV wird Sie auf dem Postweg über den Beschluss informieren. Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihrem Antrag entspricht:

  • einfache Anerkennung (unbefristet gültig) oder
  • Anerkennung für den sozialen Vorteil (ein Jahr gültig, erneuerbar), mit einer Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, um die Entschädigung des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung zu erhalten.

Weitere Infos?

  • Über die Anerkennung:  Wenden Sie sich an Ihr regionales HKIV-Büro.
  • Für finanzielle Entschädigung: wenden Sie sich an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (www.onem.be).