
Einige Wunden verheilen langsam. Dies ist zum Beispiel bei Dekubitus, Ulcus cruris und anderen durch Krebs oder Diabetes bedingten Wunden der Fall. Sind diese Wunden nach einer Behandlung von sechs Wochen nicht ausreichend verheilt, spricht man von chronischen Wunden. Um diese zu behandeln kann man sogenannte „aktive“ Wundauflagen verwenden. Diese schützen wie auch eine normale Wundauflage, erleichtern aber zusätzlich auch die Heilung.
Neue Regelungen
Die HKIV beteiligt sich seit langem in Form von an Sie ausgezahlten Pauschalen an den Kosten für aktive Wundauflagen. Gemäß einer seit 1. Oktober 2019 eingeführten neuen Regelung zahlt die HKIV nun direkt an den Apotheker (Drittzahler).
Ein neues Krankheitsbild wurde ebenfalls zu der bestehenden Liste für Kostenbeteiligungen hinzugefügt: dystropische oder junktionale Epidermolysis bullosa. Und die Behandlungsdauer ist nicht mehr auf 1 Jahr beschränkt.
Wie erhalte ich die Leistung?
Sie benötigen ein Rezept Ihres behandelnden Arztes oder eines Facharztes für Dermato-Venerologie (oder gegebenenfalls eines Kinderarztes im Fall der dystropischen oder junktionalen Epidermolysis bullosa).
Ihr Arzt muss auch einen Kostenantrag ausfüllen, der an den Vertrauensarzt Ihrer regionalen Geschäftsstelle zur Genehmigung zu übermitteln ist. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.
Legen Sie das Rezept und die Genehmigung Ihrem Apotheker vor, der Ihnen dann Ihre aktiven Wundauflagen aushändigt. Sie zahlen pro Packung 80% des Kaufpreises. Die HKIV zahlt über das System des Drittzahlers die übrigen 20%.
Die Selbstbeteiligung gilt im Rahmen des höchsten Abrechnungsbetrages.
Die aktiven Wundauflagen müssen auf der Liste der erstattungsfähigen aktiven Wundauflagen enthalten sein (Liste auf der Internetseite der HKIV verfügbar).
Verlängerung der Vereinbarung
Der Vertrauensarzt kann seine Genehmigung um 3 weitere Zeiträume von maximal 3 Monaten verlängern. Hierfür muss der verschreibende Arzt den 2. Teil des Kostenantrags ausfüllen und diesen an den Vertrauensarzt übermitteln.
Nach 1 Jahr Behandlung kann der Vertrauensarzt die Erstattungsgenehmigung unter folgenden 2 Bedingungen nochmals um weitere Zeiträume von maximal 3 Monaten verlängern:
- Der Facharzt für Dermato-Venerologie, Endokrinologie und Diabetologie, Orthopädie, plastische Chirurgie oder Chirurgie evaluiert erneut Ihren klinischen Zustand und erstellt einen aktuellen Bericht, in welchem unter anderem die Gründe für die Verlängerung angegeben werden.
- Der Facharzt für Dermato-Venerologie, Endokrinologie und Diabetologie, Orthopädie, plastische Chirurgie oder Chirurgie füllt den 3. Teil des Kostenantrags aus und übermittelt diesen an den Vertrauensarzt.
Wenn Sie speziell unter junktionaler Epidermolysis bullosa leiden, kann der Vertrauensarzt die Erstattungsgenehmigung unter 2 Bedingungen um ein Jahr verlängern:
- Der Facharzt für Dermato-Venerologie oder der Kinderarzt erstellt einen Behandlungsplan, in welchem die Wahl und die pro Monat erforderliche Anzahl an aktiven Wundauflagen begründet ist.
- Der Facharzt für Dermato-Venerologie oder der Kinderarzt füllt den 3. Teil des Kostenantrags für aktive Wundauflagen aus und übermittelt diesen an den Vertrauensarzt.