Ukrainische Flüchtlinge

Vertriebene aus der Ukraine können die Krankenpflichtversicherung kostenlos genießen.

Als ÖSHZ, Sozialarbeiter oder normaler Bürger, können Sie den Flüchtlingen helfen, sich bei der HKIV einzutragen, um die Deckung ihrer medizinischen Kosten zu gewähren.

Eintragung

Die Flüchtlinge können sich nur als "berechtigte Ansässige" eintragen.

Es genügt folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein HKIV-Eintragungsformular (ausgefüllt und unterschrieben)


    • Achtung! Geben Sie im Formular eine Bankkontonummer an!
    • Unter Punkt 2.2, füllen Sie "vorübergehender Schutz" aus.
    • Unter Punkt 3, geben Sie die Personen zu Lasten an.

  • eine Kopie des Dokuments zum vorübergehenden Schutz
    • eine Bescheinigung zum vorübergehenden Schutz
    • eine Bescheinigung über die Eintragung

Und mit:

  • ein Aufenthaltsschein "Karte A: Vorübergehender Aufenthalt"

Die Dokumente der HKIV sind auf Deutsch, Französisch und Niederländisch erhältlich

 

Wenn Sie jemandem helfen, geben Sie auch Ihre Kontaktdaten an, falls wir zusätzliche Informationen benötigen.

Senden Sie die beantragten Dokumente per Post an einen unserer Regionaldienste (der nächstgelegene des Wohnortes des Flüchtlings oder dessen Familie).

Sie können die Dokumente auch in unsere Briefkästen einwerfen. Die Einreichung per E-Mail ist nicht erlaubt.

Alle Kontaktdaten unserer Regionaldienste finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen? Verwenden Sie unser Kontaktformular.

Welche Leistungen bietet Ihnen die HKIV?

Als Belgische öffentliche Einrichtung bietet die HKIV den ukrainischen Flüchtlingen die Deckung der Krankenpflichtversicherung (Berechtigte und Personen zu Lasten):

Nie gibt es einen Beitrag für zusätzliche Dienste.

Ab wann?

Die Rechte (der erhöhten Beteiligung einschließlich) werden eröffnet, ab dem ersten Tag des Quartals in dem die Bescheinigung zum vorübergehenden Schutz oder die Bescheinigung über die Eintragung dem Betreffenden abgegeben wurde.

Wie lange?

Der belgische Staat gewährt den Flüchtlingen aus der Ukraine einen vorübergehenden Schutz. Dieser Schutz wird zurzeit mindestens für ein Jahr gewährt. Die Krankenversicherung gilt solange der vorübergehenden Schutz gewährt bleibt.

Wie funktioniert das?

Die HKIV bietet ähnliche Dienste wie die anderen Krankenkassen an.

Die Gesundheitsleistungen werden auf Grund derselben Verfahren erstattet: auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen und wie Sie diese genießen können.