Beschwerde gegen einen Leistungserbringer

Beschwerde gegen einen Leistungserbringer, unabhängig davon, ob er sich in einem Krankenhausumfeld im Bereich Psychiatrie und Alten- und Pflegeheime befindet oder nicht.

Definition einer Beschwerde gegen einen Leistungserbringer


Wenn Sie mit einem Leistungserbringer oder einer Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus o. a.) unzufrieden sind und das Gefühl haben, dass Ihre Rechte als Patient nicht respektiert wurden, können Sie eine Beschwerde an einen der externen oder internen Vermittler richten, die Sie in der Tabelle finden.

Welche Rechte hat der Patient?

  • Recht auf freie Wahl eines professionellen Experten
  • Recht auf Qualitätssicherung
  • Recht auf Information über den Gesundheitszustand
  • Recht auf freie und informierte Einwilligung zu medizinischen Leistungen
  • Recht auf eine korrekt geführte und sicher aufbewahrte Patientenakte
  • Recht auf Einholung einer und Einsichtnahme in eine Kopie der Patientenakte
  • Recht auf Schutz der Privatsphäre
  • Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einem zuständigen Ombudsdienst 
  • Recht auf medizinische Versorgung zur Schmerzlinderung (ergänzt durch das Gesetz vom 24. November 2004)

Was ist ein Ombudsmann?

Der Ombudsmann fungiert als Vermittler: Er wird sich bemühen, die Kommunikation zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer zu organisieren und kann versuchen, mehr Informationen zu erhalten und einen Dialog zwischen den Parteien anzuregen. Der Ombudsmann ist jedoch kein Richter.

Der Ombudsmann arbeitet unabhängig und neutral und ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Ein Treffen ‚zur Vermittlung‘ ist und bleibt ein freiwilliges Unterfangen, das der Zustimmung beider Parteien bedarf.

Wieviel kostet die Beratung eines Vermittlers in einer Pflegeeinrichtung?

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist in der Regel kostenlos. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie eine Vermittlung beantragen.

Wer kann einen Vermittlungsantrag stellen?

Partner, Eltern und Kinder (Geschwister ausgenommen) eines Patienten, der selbst keine Beschwerde einreichen kann, aber eine ‚affektive‘ Nähe vertritt, können daher bei einem Ombudsdienst eine Beschwerde einreichen, auch wenn sie nicht der gesetzliche Vertreter dieser Person sind.

Wenn der Patient nicht in der Lage ist, seine Patientenrechte geltend zu machen, gehen diese Rechte auf seine Vertreter über: Eltern oder Vormunde.

Wenn der Patient volljährig ist und nicht die Möglichkeit hat, seine Rechte auszuüben (z. B. wenn er im Koma liegt), gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn der Patient durch ein schriftliches und unterzeichnetes Mandat einen Mandatar ernannt hat, der seine Rechte als Patient im Falle seiner Unfähigkeit ausüben darf. Die föderale Kommission ‚Patientenrechte‘ empfiehlt, das Mandat in zwei Ausfertigungen (eine für den Mandatar und eine für den Patienten) zu erstellen und eine Kopie an einen Arzt der Wahl des Patienten zu senden. 

Hat der Patient keinen Mandatar bestellt, kann sein Beschwerderecht durch den / die Ehepartner(in) oder Partner(in), mit dem/r er zusammenlebt, ein volljähriges Kind, einen Elternteil oder einen volljährigen Bruder oder eine volljährige Schwester ausgeübt werden.

Die Geschwister eines Patienten, der selbst nicht in der Lage ist, können nur eine Beschwerde einreichen, wenn sie die offiziellen Vertreter des Patienten sind.

Berufung

Jedes Mitglied behält sich das Recht vor, seine Verteidigung außerhalb der in der Tabelle genannten zuständigen Organe fortzusetzen.

Andere alternative Rechtsbehelfe.

Rolle der HKIV bei der Behandlung von Beschwerden gegen einen Leistungserbringer 

Gegenüber dem Mitglied:

  • die HKIV ernennt die am besten geeignete Organisation und informiert über die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten.
  • hilft bei der Beschaffung der Krankenakte.
  • hilft bei der Einreichung der Akte bei der kompetentesten Organisation (Sozialdienst?)

Andere alternative Rechtsbehelfe







BESCHWERDEN ÜBER EINEN LEISTUNGSERBRINGER


 


 


 


 


 


 


 

Krankenhaus (Umgebung)


Beispiel: ein Chirurg, Zahnarzt oder ein(e) Krankenpfleger / -schwester, von dem/r Sie sich in einem Krankenhaus Rat eingeholt haben


.

Nicht im Krankenhaus (Umgebung)


Beispiel: ein Hausarzt, Zahnarzt oder ein(e) Physiotherapeut(in), von dem/r Sie sich in einer privaten Arztpraxis Rat eingeholt haben

Psychiatrie (Umgebung)


Beispiel: ein Arzt, ein Psychiater oder ein(e) Krankenpfleger / -schwester

Alten- und Pflegeheime (Umgebung)


Beispiel: ein Arzt oder ein(e) Krankenpfleger / -schwester

 

 

 

 

Interne Vermittlung:


Wenden Sie sich an den Ombudsdienst des Krankenhauses


 


 

Externe Vermittlung:


www.health.belgium.be/nl/gezondheid/zorg-voor-jezelf/patiententhemas/patientenrechten#contact


Cel Patiëntenrechten


(FOD) Volksgezondheid,


Eurostation II


Victor Hortaplein 40 b 10


1060 Brüssel


Tel.: +32(0)2 524 85 20


E-Mail: @email

Interne Vermittlung:


Wenden Sie sich an den Ombudsdienst des Zentrums


 


Externe Vermittlung:


Vermittlungsplattform für die psychische Gesundheitsversorgung, bei der die Institution angeschlossen ist.


Siehe Liste unter: www.health.belgium.be/nl/de-ombudsdiensten-de-ziekenhuizen-bij-de-overlegplatforms-geestelijke-gezondheidszorg

Interne Vermittlung:


Wenden Sie sich an den Ombudsdienst des Zentrums


Externe Vermittlung:


www.health.belgium.be/nl/gezondheid/zorg-voor-jezelf/patiententhemas/patientenrechten#contact


Cel Patiëntenrechten


(FOD) Volksgezondheid,


Eurostation II


Victor Hortaplein 40 b 10


1060 Brüssel


Tel.: +32(0)2 524 85 20


E-Mail: bemiddeling-patientenrechten@gezondheid.


belgie.be

Externe Vermittlung:


Siehe Liste unter


www.health.belgium.be/nl/de-ombudsdiensten-de-ziekenhuizen-bij-de-overlegplatforms-geestelijke-gezondheidszorg


 


 


 


 


 

Niederländischsprachige föderale Ombudsperson


Tel.: 02/524.85/20


Fax: 02/524.85/38


E-Mail: @email

 

Niederländischsprachige föderale Ombudsperson


Tel.: 02/524.85/20


Fax: 02/524.85/38


E-Mail: bemiddeling-patientenrechten@gezondheid.


belgie.be