Schwangerschaft - Arbeitnehmer

Ihre Schwangerschaft melden?

Als Arbeitnehmerin müssen Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihrer Krankenkasse Ihre Schwangerschaft so schnell wie möglich mitteilen. Sie leiten der Krankenkasse daher ein ärztliches Attest mit dem voraussichtlichen Entbindungsdatum und dem Datum zu, ab dem Sie den Mutterschaftsurlaub beginnen wünschen.

Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann/darf?

Wenn der Vertrauensarzt entscheidet, dass Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht länger sicher arbeiten können (Fernhaltung von der Arbeit), erhalten Sie Ersatzeinkommen von der HKIV. Diese Entschädigung beträgt 78,237 % Ihres durchschnittlichen Bruto Tageslohns. Sie erhalten diese Entschädigung bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs, der in diesem Fall max. 6 Wochen oder min. 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum anfängt.

Um diese Entschädigung erhalten zu können, müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers und der Vertrauensarzt an Ihren Regionaldienst weiterleiten.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Mutterschaftsurlaub wird in eine Zeit vor der Entbindung (pränatal) und eine Zeit nach der Entbindung (postnatal) unterteilt.

Einige Wochen können übertragen oder frei gewählt werden. Die letzte Woche vor der voraussichtlichen Entbindung muss allerdings genommen werden und ist also nicht übertragbar. Die anderen Wochen können auf die Zeit nach der Entbindung übertragen werden.

Mutterschaftsurlaub Arbeitnehmerinnen: 15 Wochen (19 bei Mehrlingen)

Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung
1 Kind Mehrlinge
Max. 6 Wochen Max. 8 Wochen
min. 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum min. 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum
5 Wochen übertragbar 7 Wochen übertragbar
Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung
1 Kind Mehrlinge
Max. 14 Wochen Max. 18 Wochen
Min. 9 Wochen Min. 11 Wochen
Verlängerung um max. 5 Wochen übertragbare Wochen Mutterschaftsurlaub aus der Zeit vor der Entbindung möglich Verlängerung um max. 7 Wochen übertragbare Wochen Mutterschaftsurlaub aus der Zeit vor der Entbindung möglich

Ist eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs möglich?

Wenn Sie vor der Entbindung krank waren oder von der Arbeit ferngehalten wurden, dann können Sie diese Tage nach der Entbindung nehmen, als Verlängerung der postnatalen Ruhe.

Wenn das Kind länger als 7 Tage im Krankenhaus bleibt, können Sie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Der Mutterschaftsurlaub verlängert um die Anzahl Tage die das Kind außer den 7 ersten Tagen im Krankenhaus verbracht hat. Sie können eine Verlängerung von max. 24 Wochen beantragen. Beantragen Sie diese Verlängerung so schnell wie möglich mit einem Attest des Krankenhauses.

Welche Entschädigung erhalten Sie während des Schwangerschaftsurlaubs?

Die HKIV erkennt Ihnen während der gesamten Zeit des Mutterschaftsurlaubs eine Entschädigung zu.

Entschädigung bei Mutterschaftsurlaub die ersten 30 Tage ab dem 31. Tag
Arbeitnehmerin mit Vertrag 82% van loon* 75% van loon
Arbeitnehmerin ohne Vertrag 79,5% Ihres Lohns 75% Ihres Lohns
Arbeitslose Basisentschädigung + 19,5% Basisentschädigung + 15%

* Die Entschädigung wird aufgrund des unbegrenzten Brutolohns berechnet

Die Mutterschafsentschädigungen sind steuerpflichtige Ersatzeinkommen, und daher wird dafür jeweils einen Berufssteuervorabzug in Höhe von 11,11% abgezogen.

Wie beantrage ich Entschädigungen bei Mutterschaft?

Sie können diese Entschädigung bei Ihrem Regionaldienst beantragen, indem Sie eine Bescheinigung "vertraulich" dann vorlegen, wenn Sie arbeitsunfähig werden oder wenn der Mutterschaftsurlaub beginnen soll. Dieses Formular "vertraulich" finden Sie auf unserer Website .

Ihr Regionaldienst wird Ihnen danach ein Auskunftsblatt für Entschädigungen zusenden, das Sie bitte ausgefüllt zurückschicken. Nach der Entbindung legen Sie einen Auszug aus der Geburtsurkunde vor, sodass die HKIV die genaue Dauer des Mutterschaftsurlaubs berechnen kann.

Wenn sie die Arbeit wieder aufnehmen, müssen Arbeitnehmer das innerhalb von 8 Tagen ihrem Regionaldienst mitteilen. 

Was geschieht bei einer Entbindung vor dem voraussichtlichen Datum oder danach?

Die letzte Woche vor der Entbindung muss stets genommen werden und ist nicht übertragbar. Diese Woche verlieren Sie also systematisch bei einer Entbindung vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum.

Wenn die Entbindung später als errechnet erfolgt und wenn die vorgesehenen Wochen des Mutterschaftsurlaubs vor der Entbindung aufgebraucht sind, wird der Mutterschaftsurlaub verlängert. Er dauert dann länger als 15 Wochen (19 Wochen bei Mehrlingen).

Was ist Geburtsbeihilfe?

Geburtsbeihilfe oder Geburtsprämie ist ein Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie ein Kind bekommen. Der Antrag wird von dem Elternteil gestellt, der als Lohnempfänger arbeitet oder gearbeitet hat. Ein Formular zur Beantragung der Prämie erhalten Sie beim Arbeitgeber. Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt an die Kindergeldkasse des Arbeitgebers schicken.

Wenn Sie arbeitslos oder behindert sind oder Rente erhalten, senden Sie den Antrag an die Kindergeldkasse Ihres letzten Arbeitgebers. Wenn Sie nie in einem Beschäftigungsverhältnis standen, können Sie den Antrag an das Famifed (Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer) schicken.

Sie können diese Prämie ab dem 6. Schwangerschaftsmonat und innerhalb eines Zeitraums bis 5 Jahre nach der Entbindung beantragen.

Die Prämie wird an die Mutter ausgezahlt, und zwar frühestens 2 Monate vor der Entbindung und spätestens 5 Jahre danach.

Was ist Geburtsurlaub?

Arbeitnehmer haben als Vater oder Co-Elternteil Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Dieser Urlaub muss nicht unbedingt genommen werden; er kann innerhalb von 4 Monaten nach der Entbindung in mehreren Teilen in Anspruch genommen werden.

Für diese 20 Tage bezahlt Ihr Arbeitgeber 3 (100 % des Lohns) und die HKIV 17 Tage (82 % des Bruttolohns, bei denen eine Obergrenze gilt). Die HKIV behält außerdem 11,11 % Berufssteuervorabzug von diesen Ersatzeinkommen ein.

Beantragen Sie Ihren Vaterschaftsurlaub bei Ihrem Regionaldienst und fügen Sie dazu einen Auszug aus der Geburtsurkunde hinzu. Das Auskunftsblatt, das wir Ihnen danach zustellen, muss von Ihnen ausgefüllt zurückgeschickt werden, sodass wir die Entschädigung berechnen können.