Covid-19: Noch immer für Sie da

Rückerstattungen

Zum Versenden von Bescheinigungen über erbrachte Leistungen können Sie die kostenlosen, portofreien Umschläge der HKIV verwenden.

Die Rückerstattung erfolgt dann durch Überweisung auf Ihr Bank- oder Postgirokonto.

Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie dies über die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung melden.

Wegen des Lockdowns verhängt die HKIV im Falle verspäteter Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keine Sanktionen (dies gilt auch bei Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeit oder Rückfällen). 

Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Bescheinigungen, die frühestens ab 18. März 2020 mit einem Poststempel versehen wurden oder bei der HKIV ohne Poststempel frühestens ab dem gleichen Datum eingegangen sind (per E-Mail oder Einwurf in den Briefkasten).

Vertrauensarzt

Alle Aufforderungen zu Terminen beim Vertrauensarzt wurden ausgesetzt. Sie werden darüber, sofern dies noch nicht geschehen ist, persönlich informiert.

Sozialdienst

Auch die Bereitschaftsdienste des Sozialdiensts sind ausgesetzt.

Sie können uns noch immer per E-Mail oder telefonisch erreichen.