Europäische Krankenversicherungskarte

Was ist die europäische Versicherungskarte?

Es handelt sich um ein Dokument, das Ihnen ermöglicht während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums eine medizinische Behandlung zu erhalten.

Diese Karte ermöglicht Ihnen, eine unmittelbare Erstattung ihrer Rechnungen bei einer Krankenkasse im Aufenthaltsstaat zu erhalten.

Dank der Karte werden Sie behandelt als seien Sie im Aufenthaltsstaat versichert.

Wer hat Ansprüch auf eine europäische Krankenversicherungskarte?

Jedes Mitglied der HKIV (Anspruchsberechtigter oder Person zu Lasten), das seinen Beitrag bezahlt hat, kann eine europäische Karte erhalten.

Die europäische Krankenversicherungskarte ist persönlich und wird namentlich ausgestellt. Jedes Familienmitglied, das einen Auslandsaufenthalt plant, muss über eine eigene Karte verfügen.

Sie können Ihre Karte beim Regionaldienst anfordern oder die myHKIV-Anwendung nutzen.

In welchen Ländern ist diese Karte gültig?

Die europäische Karte ist in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gültig.

  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Ungarn
  • Zypern

Die europäische Karte wird ebenfalls in der Schweiz und im Vereinigten Königreich zu den gleichen Bedingungen angenommen.

Welche Leistungen sind durch die europäische Karte gedeckt?

Die europäische Karte berechtigt zu allen Behandlungen, die unter Berücksichtigung ihrer Art und der voraussichtlichen Dauer des Auslandsaufenthalts als medizinisch notwendig erachtet werden. 

Es muss sich nicht zwingend um eine medizinische Notfallversorgung handeln. Die Gesundheitsdienstleister im Aufenthaltsland müssen beurteilen, ob die von Ihnen beantragte Versorgung „notwendig“ ist. Zu den abgedeckten Leistungen gehören      z. B. Leistungen im Zusammenhang mit chronischen oder bestehenden Krankheiten sowie mit Schwangerschaft und Entbindung.

Mit der europäischen Karte sind Sie den Versicherten des Aufenthaltslandes gleichgestellt. Es gilt daher der Tarif des Aufenthaltslandes.

Die europäische Karte darf nicht verwendet werden, um eine geplante Behandlung im Ausland zu erhalten.

Achtung! Die EHIC dient nicht als Ersatz für eine Reiseversicherung. Private medizinische Leistungen sind damit nicht abgedeckt, genauso wenig wie die Rückführung oder der Diebstahl bzw. Verlust von persönlichen Gegenständen

Wie lange ist die europäische Krankenversicherungskarte gültig?

Im Allgemeinen ist die europäische Karte 2 Jahre gültig . Die Gültigkeitsdauer dieser Karte ist nicht auf die Dauer des Aufenthalts begrenzt. Sie müssen also nicht für jeden Auslandsaufenthalt eine neue Karte bestellen.

Sie können die Karte mehrmals in verschiedenen Ländern verwenden.

Im Ausland ohne Karte?

Wenn Sie Ihre europäische Karte verloren oder vergessen haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen, deren Gültigkeit auf die Dauer des Aufenthalts beschränkt ist.

Sie erhalten dieselbe Bescheinigung, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Zeit hatten, Ihre Karte vor Ihrer Abreise zu beantragen.

Für zusätzliche Informationen können Sie sich stets an Ihren Regionaldienst wenden