Wie müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden?
Bei jeder Arbeitsunfähigkeit muss Ihr behandelnder Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (oder eine vertrauliche Bescheinigung) ausstellen.
Ab dem 1. Januar 2026 haben alle Bescheinigungen eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten. Dies wird für eine bessere Nachverfolgung Ihrer Gesundheit sorgen, selbst bei schwerer Krankheit.
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig eine eventuelle Verlängerung bei Ihrem Arzt zu beantragen! Ohne Verlängerung wird die Auszahlung Ihrer Leistungen ausgesetzt.
Elektronische Bescheinigungen
Ab dem 1. Januar 2026 muss Ihr Hausarzt für jede Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen die Bescheinigung ausschließlich elektronisch (die Mult-Emediatt) an die HKIV senden.
- Müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängern? Unabhängig von der Dauer: Ihr Arzt muss dies ebenfalls elektronisch erledigen.
- Ihrerseits werden Sie eine Mitteilung auf Ihrem eBox-Konto erhalten. Und dies ausschließlich zu Informationszwecken.
- Sie brauchen selbst nichts zu tun.
Ausnahme: Wenn Ihr Hausarzt Ihnen keine elektronische Bescheinigung ausstellen kann, wird eine Bescheinigung in Papierform weiterhin von Ihrer Krankenkasse akzeptiert.
Bescheinigungen in Papierform
Jede Arbeitsunfähigkeit von weniger als 14 Tagen (die nicht verlängert wird) und jede von einem Facharzt verschriebene Arbeitsunfähigkeit kann weiterhin in Papierform ausgestellt werden.
In diesen Fällen müssen Sie Ihre Bescheinigung bei dem medizinischen Dienst Ihres HKIV-Büros einreichen.
Sie können diese Bescheinigungen für Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Regionaldienst beantragen.
Sie selbst müssen den ersten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen. Der zweite Teil ist von Ihrem Arzt auszufüllen. Er gibt ein Datum für den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf Ihrer Bescheinigung an. Vergessen Sie nicht eine orange Vignette oben auf Ihrer Bescheinigung aufzubringen!
Wann müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden?
Sind Sie Arbeitnehmer oder arbeitslos? Wenn Sie arbeitsunfähig sind, sollten Sie dies am besten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit melden.
Dies ist die einzige Frist, mit der Sie sicher sein können, dass Sie keinen Teil Ihrer Entschädigung aufgrund einer verspäteten Meldung verlieren.
Schicken Sie bitte die ausgefüllte Bescheinigung per Post an Ihren Regionaldienst. Werfen Sie sie nicht persönlich in den Briefkasten Ihrer Geschäftsstelle, da der Poststempel ausschlaggebend ist. Sie können die Bescheinigung ebenfalls gegen Empfangsbestätigung in Ihrem Regionaldienst abgeben.
>Warum ist eine schnelle Meldung wichtig?
Die Sanktion für eine verspätete Meldung beginnt nach 7 Tagen für Arbeitslose/Zeitarbeitskräfte ohne Arbeitsvertrag oder unmittelbar nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist (14 Tage für Arbeiter; 28 Tage für Angestellte) und beträgt 10 % Ihrer Entschädigung (pro Tag).
Achtung:
- Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Verlassen des Krankenhauses melden.
- Ist der letzte Tag, an welchem Sie Ihre Meldung vornehmen können, ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so haben Sie bis zum darauffolgenden Arbeitstag Zeit.
Was passiert nach der Meldung?
Sobald Ihr Regionaldienst die Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit” erhalten hat, schickt er Ihnen das „Auskunftsblatt Entschädigungen” zu.
Wenn das Auskunftsblatt vollständig ausgefüllt ist, senden Sie es an Ihren Regionaldienst.
Teilen Sie Ihrem Regionaldienst jegliche Änderungen dieser Daten unverzüglich mit.
Aufforderung durch den Vertrauensarzt
Um Ihren Anspruch auf Entschädigungen zu behalten, müssen Sie jeder Aufforderung des Vertrauensarztes Ihres Regionaldienstes zu einer Kontrolluntersuchung nachkommen. Das Gleiche gilt für eine Aufforderung durch einen Arztinspektor oder den Medizinischen Rat für Invalidität des LIKIV. Sie müssen mit aktuellen medizinischen Berichten zum Termin erscheinen. Diese Berichte können Sie unter meineGesundheit.be herunterladen oder bei Ihrem Hausarzt anfordern.
Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, können Ihre Entschädigungen ausgesetzt werden! Informieren Sie den medizinischen Dienst Ihres Regionaldienstes rechtzeitig, wenn Sie aus zwingendem Grund verhindert sind.
Verlängerung oder Rückfall der Arbeitsunfähigkeit
Im Fall einer Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder bei einem Rückfall muss Ihr Arzt eine neue Bescheinigung (vertrauliches Dokument) mit einem neuen Datum für das Ende der Arbeitsunfähigkeit ausfüllen. Wenn es sich um eine papierene Bescheinigung handelt (und nicht um eine elektronische Bescheinigung– Mult-emediatt), müssen Sie diese neue Bescheinigung innerhalb von 7 Kalendertagen an unseren Vertrauensarzt senden.
Teilzeitwiederaufnahme der Arbeit
Nach einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit können die meisten Sozialversicherten ohne Probleme ihre alte berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Einige können ihre alte berufliche Tätigkeit nicht sofort in Vollzeit wieder aufnehmen. Für diese Fälle sieht die belgische Krankenversicherung die Möglichkeit vor, Teilzeit zu arbeiten. Hierfür gilt Folgendes:
- Sie müssen während dieser Krankheitszeit mindestens einen ganzen Tag vollständig arbeitsunfähig gewesen sein.
- Wenn Sie Ihre frühere Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen möchten, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
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Sie müssen einen Arbeitstag vor der tatsächlichen Aufnahme Ihrer Teilzeitarbeit ein Antragsformular beim medizinischen Dienst Ihres HKIV-Büros einreichen.
ACHTUNG: Wenn Sie dieses Antragsformular nicht oder zu spät einreichen, hat dies finanzielle Konsequenzen!
- Sie müssen die Zustimmung des Vertrauensarztes in Bezug auf Ihren Gesundheitszustand einholen. Der Vertrauensarzt teilt Ihnen seine Entscheidung spätestens 30 Tage nach Antragstellung offiziell per Brief mit. In der Zwischenzeit können Sie bereits in Teilzeit arbeiten.
Ende der Arbeitsunfähigkeit
Senden Sie innerhalb von 7 Tagen nach Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit die „Bescheinigung über Wiederaufnahme der Arbeit oder Arbeitslosigkeit“ an Ihren Regionaldienst.