Organspende, Geschenk des Lebens

Die Organspende ist die Entnahme von Organen und Gewebe (diese wird daher Gewebespende genannt) aus einem menschlichen Körper (genannt Spender) zum Behandeln von Patienten (genannt Empfänger), deren Organe schwer geschädigt sind. Der Spender kann lebend oder verstorben sein.

Welche Organe?

Die Organe, die aktuell bei einem verstorbenen Spender transplantiert werden können, sind: 

Herz, Lungen, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren und Darm. 

Bei einem Lebendspender ist die Spende generell auf die Niere, einen Teil der Leber und Knochenmark begrenzt.

Hindernisse

Das Hauptproblem der Transplantationen ist die äußerst begrenzte Lagerfähigkeit der Organe: 4 bis 5 h für das Herz und die Lungen, 6 h für den Darm, 12 h für die Leber und Bauchspeicheldrüse und 48 h für die Nieren. 

Im Sterbefall muss der Spender hirntot oder (seltener) infolge eines Herzproblems verstorben sein. 

Hierzu kommt noch ein großes Hindernis: das Einverständnis des Spenders und seiner Familie. Aus diesem Grund basiert das belgische Gesetz für Organentnahmen und -transplantation seit 1987 auf dem Grundsatz „Wer nichts sagt, stimmt zu“. Dies bedeutet, dass bei jedem Bürger davon ausgegangen wird, dass er mit der Spende seiner Organe einverstanden ist.

Nicht alles ist gestattet

Das Gesetz legt genaue Bedingungen für die Entnahme und Transplantation fest.

  • Der Hirntod muss durch 3 unterschiedliche Ärzte festgestellt werden, die keine Beziehung zur Koordination von Transplantationen aufweisen. 
  • Der Arzt muss das staatliche Register aufrufen, um zu überprüfen, ob der Verstorbene Anweisungen hinterlassen hat. Bei fehlenden Angaben muss der Arzt die Meinung des Verstorbenen bei der Familie erfragen. Daher ist es wichtig, darüber mit Ihren Angehörigen zu sprechen, damit diese Ihren Willen kennen.
  • Das Gesetz erinnert an andere wichtige Aspekte, wie die Achtung der Totenruhe, die Anonymität zwischen Spender und Empfänger, die Unentgeltlichkeit der Spende sowie das Verbot von Organhandel.

Teilen Sie Ihren Willen mit

Sie können Ihren Willen mitteilen. Hierzu genügt es, zu Ihrer Gemeindeverwaltung zu gehen. Diese händigt Ihnen ein Formular über das Einverständnis zur oder den Widerspruch gegen die Organspende aus, das auszufüllen, zu datieren und zu unterzeichnen ist. Dieses Formular wird anschließend an das staatliche Register übermittelt. Der Schritt ist kostenlos, und Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern.

Eurotransplant

Belgien hat EUROTRANSPLANT die Verwaltung der Organentnahmen und -transplantationen anvertraut. Diese Institution erstellt die Liste der Patienten, die auf Organe warten, und koordiniert die Entnahmen und Transplantationen in 8 Ländern: Belgien, Deutschland, Österreich, Kroatien, Ungarn, das Großherzogtum Luxemburg, die Niederlande und Slowenien sind Mitglieder von Eurotransplant.

Dadurch können ein einzigartiges System zur Erfassung von Spenderparametern und eine einzige zentrale Warteliste eingesetzt werden.