Überschwemmungen im Juli - Die HKIV steht Ihnen bei

Vor etwa einem Monat, wurden verschiedene Städte und Gemeinden des Landes schwer getroffen von schrecklichen Überschwemmungen.

Sind Sie Opfer der Überschwemmungen geworden? Hat das Hochwasser Ihre wichtigen Papiere, medizinischen Geräte beschädigt, zerstört oder mitgerissen?

Haben Sie Zuflucht gefunden bei Familie oder Bekannten, weil Ihre Wohnung beschädigt ist?

Die HKIV erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

1 Identitätsdokumente

Sind Sie nicht mehr im Besitz bestimmter Dokumente, die Sie bei der HKIV brauchen (Identitätsdokumente zum Beispiel)?

Benachrichtigen Sie Ihren Regionaldienst möglichst schnell, damit eine Lösung ausarbeitet werden kann. So verhindern Sie, dass Ihre Akte gesperrt wird.

2. Pflegebescheinigungen

Wurden Ihre Pflegebescheinigungen vom Wasser zerstört?

Bitten Sie Ihren Arzt, ein neues Exemplar der Pflegebescheinigungen zu erstellen (Duplikaten).

Sie werden dann auf Grund dieser Unterlagen die Erstattung von Ihrem Regionalbüro der HKIV erhalten.

3. Medizinische Geräte oder Arzneimittel

Hat das Wasser Ihre Prothese (Zahnprothese, Hörgerät, ...), Ihren Rollstuhl oder Arzneimittel beschädigt oder mitgerissen?

Manchmal gelten sehr strenge Bedingungen um eine finanzielle Hilfe zu erhalten, zum Beispiel eine Erneuerungsfrist (Sie müssen zum Beispiel 5 Jahre warten um Anrecht auf eine Kostenbeteiligung für ein neues Hörgerät zu haben).

Egal ob die HKIV schon eine Kostenbeteiligung für das Gerät/die Arzneimittel gezahlt hat, Sie können eine neue Kostenerstattung erhalten, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist.

Benachrichtigen Sie Ihren Regionaldienst der HKIV des Verlusts des Geräts/der Arzneimittel und füllen Sie die eidesstattliche Erklärung, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten, aus.

4. Vorläufiger Wohnort

Sind Sie arbeitsunfähig und nehmen Sie vorübergehend Personen auf, die wegen des Hochwassers obdachlos sind, ohne dass der Hauptwohnsitz gewechselt werden muss?  Dies hat keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Familie und damit auf Ihre Auszahlungen.

Sind Sie arbeitsunfähig und werden infolge der Überschwemmung selbst vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten untergebracht, ohne dass der Hauptwohnsitz gewechselt werden muss? Auch dies ändert nichts an Ihrer Auszahlung.

Sind aber Personen offiziell unter Ihrer Adresse gemeldet oder sind Sie selbst offiziell unter der Adresse von Verwandten oder Bekannten gemeldet ? Benachrichtigen Sie dann möglichst schnell Ihr Regionalbüro der HKIV. Sie erhalten dann eine eidesstattliche Erklärung, in der Sie Ihre neue familiäre Situation, anlässlich des Hochwassers, melden können. Dies ändert nichts an Ihrer Auszahlung. Diese Situation wird im Januar 2022 neu bewertet.

5. Unmöglichkeit einen Termin mit dem Vertrauensarzt einzuhalten

Konnten Sie den Termin mit dem Vertrauensarzt im Rahmen der Nachverfolgung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsakte nicht einhalten?

Erinnern Sie sich, dass Sie einen Termin hatten? Benachrichtigen Sie dann möglichst schnell Ihr Regionalbüro der HKIV.

Der medizinische Dienst wird einen neuen Termin bestimmen und Ihre Akte wird nicht gesperrt werden.

6. Unmöglichkeit Ihr übliches Gesundheits- und Sozialzentrum zu besuchen

Sind Sie in ein Gesundheits- und Sozialzentrum, das anlässlich des Hochwassers geschlossen ist, eingetragen? Besuchen Sie ein anderes Gesundheits- und Sozialzentrum oder einen anderen Arzt. Die HKIV gewährt Ihnen die gesetzliche Kostenerstattung (Allgemeinmedizin, Kinesiotherapie, Krankenpflege). Senden Sie dazu Ihre Pflegebescheinigungen an Ihre HKIV-Geschäftsstelle.