Sie unterstützen eine Person, die ihre Selbständigkeit verloren hat, konkret? Bei dieser Person handelt es sich um ein Familienmitglied, einen Freund oder einfach einen Bekannten, der aufgrund einer Krankheit, des Alters oder einer Behinderung Unterstützung und schwere Pflege benötigt.
Manchmal kann die Unterstützung einer bedürftigen Person zeitaufwendig sein und Ihr Privat- oder Berufsleben beeinträchtigen. Sie könnten dann eine Anerkennung für Ihr Engagement erhalten: den Status eines nahestehenden Helfers.
Art der Anerkennung
Sie können zwei verschiedene Anerkennungen beantragen:
- Eine allgemeine Anerkennung für Ihr Engagement
- Eine Anerkennung mit Gewährung von sozialen Rechten
Bedingungen
Gemeinsame Voraussetzung für beide Anerkennungsarten:
- Sie und die pflegebedürftige Person müssen einen offiziellen Wohnsitz in Belgien haben.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Anerkennung mit Gewährung von sozialen Rechten:
- Sie verpflichten sich, mindestens 50 Stunden pro Monat oder 600 Stunden pro Jahr Unterstützung zu leisten.
- Die pflegebedürftige Person muss in erheblichem Maße auf Pflege angewiesen sein und mindestens von einer professionellen Pflegekraft betreut werden.
- Eine pflegebedürftige Person darf nicht mehr als 3 nahestehende Hilfspersonen gleichzeitig haben.
- Sie müssen Unterlagen vorlegen, aus denen der Verlust der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person hervorgeht.
Welche Vorteile?
Das Sozialrecht sieht derzeit eine finanzielle Leistung vor, die von dem LfA ausgezahlt wird und auf die Arbeitnehmer und Arbeitssuchende Anspruch haben, wenn sie eine Freistellung erhalten, um ihre Rolle als nahestehende Pflegeperson wahrzunehmen.
Manche Gemeinden oder Regionen bieten zudem zusätzliche Vorteile an (Zuschüsse, Parkmöglichkeiten usw.).
Wie erhalten Sie den Status?
Ihre Krankenkasse bearbeitet Ihren Antrag.
Um den Status als nahestehende Pflegeperson zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle einen Antrag stellen.
Dieser Antrag besteht aus einer eidesstattlichen Erklärung, die von Ihnen und der pflegebedürftigen Person ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden muss. Sie finden das entsprechende Formular auf dieser Seite in der rechten Spalte.
Mit dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die pflegebedürftige Person kann bei einer anderen Krankenkasse versichert sein: In diesem Fall wird dies überprüft.
Die HKIV teilt Ihnen den Entscheid schriftlich mit.
Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihrer Situation entspricht:
- Allgemeine Anerkennung : auf unbestimmte Zeit erteilt
- Anerkennung mit Gewährung von sozialen Rechten : gültig für 2 Jahre bei Anträgen, die ab dem 1. Juli 2026 gestellt werden (verlängerbar)
Weitere Informationen?
- Für die Anerkennung : Wenden Sie sich bitte an Ihren https://www.caami-hziv.fgov.be/fr/map
- Informationen zur finanziellen Unterstützung finden Sie auf der Website der „http://www.lfa.be/“
Für Unterstützung: https://selbstbestimmt.be/familie-und-angehoerige/