Erstattung der ärztlichen Bescheinigungen

Mit oder ohne Bescheinigung?

Wenn Sie gepflegt wurden, erhalten Sie nach der Zahlung eine Behandlungsbescheinigung, mit der Sie eine Erstattung beantragen können. 

  • Entweder erhalten Sie eine papierene Bescheinigung, die Sie Ihrer HKIV-Geschäftsstelle besorgen müssen;
  • Entweder gibt der Arzt Ihnen einen einfachen Nachweis und sendet selbst eine elektronische Bescheinigung (eAttest).

Das ist das übliche Erstattungsverfahren, indem Sie den Betrag vorauszahlen. Ein Teil der Kosten wird Ihnen danach von der HKIV erstattet. Nur die Eigenbeteiligung (Teil der nicht erstattet wird) bleibt zu Ihren Lasten

Es gibt eine andere Interventionsmöglichkeit, bei der die CAAMI den Dienstleister direkt bezahlt: die Drittzahlerregelung.

Wie reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein?

  • Bitte verwenden Sie die kostenlosen, freigemachten Umschläge der HKIV zur Verschickung Ihrer Bescheinigungen (Dieser Service ist auf Belgien beschränkt).
  • Sie können sie per Post in frankierten Umschlägen senden.
  • Diese Bescheinigungen können Sie natürlich auch selber bei Ihrem Regionaldienst, Ihrer Abteilung oder Außendienststelle abgeben.

Kleben Sie immer eine Vignette auf jede ärztliche Bescheinigung.

Manche Bescheinigungen von Ärzten oder Zahnärzten werden unmittelbar elektronisch über eAttest an die HKIV geschickt. Bewahren Sie den Nachweis für Ihre Unterlagen auf.

Wie werden sie ausgezahlt?

Die Rückerstattungen können per Banküberweisung geleistet werden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, uns alle Änderungen bezüglich Ihres Bankkontos mitzuteilen.