Zahnärztliche Behandlung

Die HKIV bietet eine Reihe von Zuschüssen zur Zahnpflege. Manche sind eher für Jugendliche bestimmt, andere stehen auch Erwachsenen zur Verfügung.en des Zahnfleisches und möglicherweise auch Zahnausfall.

Eine regelmäßige Pflege

Die definitiven Zähne wachsen nicht nach, wenn sie einmal ausgefallen sind. Deshalb ist es besser, sie gut zu pflegen, damit sie erhalten bleiben. 2 gute Ratschläge, um das zu erreichen:

  • Kümmern Sie sich gut um Ihre Zähne;
  • Lassen Sie Ihre Zähne wenigstens einmal pro Jahr von Ihrem Zahnarzt nachsehen. Er wird den Zustand Ihrer Zähne prüfen und wenn nötig kleine Reparaturen vornehmen (Zahnstein entfernen, Karieslöcher füllen, …)

Man sollte nicht immer warten, bis man Zahnschmerzen hat, bevor man ihm einen Besuch abstattet...

Erstattungen

  • Konsultationen: jährliche Munduntersuchung, klassischer Besuch...
  • Präventive Behandlungen: Zahnsteinentfernung
  • Pulpektomie: Devitalisierung eines Zahns
  • Zahnfüllung: Kariesbehandlung

Ihre Konsultationsbesuche und die erhaltende Zahnpflege dieser Art werden von der HKIV erstattet. Die gängigsten Tarife finden Sie in unserem Abschnitt Tarife.

Wenn Sie den Zahnarzt wenigstens einmal im Jahr besuchen, wird Ihre Zahnpflege besser erstattet (Zahnpflegeverlauf)!

Für Jugendliche unter 19 Jahren, kann die obengenannte erhaltende Zahnpflege sogar völlig kostenlos sein. Wenn Sie die Anwendung des Drittzahlersystems beantragen, zahlen Sie nur die eventuellen Zuschläge, die Ihr Zahnarzt zusätzlich zu den offiziellen Tarifen berechnet, wenn er nicht konventioniert ist.

Weil gute Zähne ein ganzes Leben lang halten, ist die erhaltende Zahnpflege für Jugendliche unter 19 kostenlos!

Zahnsteinentfernung

Man kann die Bildung von Zahnstein durch ordentliches Putzen der Zähne verlangsamen, um die Ablagerung von Zahnbelag zu beschränken (ideal wäre es, nach jeder Mahlzeit zu putzen, aber zweimal pro Tag sind schon nicht schlecht).

Hat sich der Zahnstein gebildet, kann er nur vom Zahnarzt entfernt werden. Sie müssen ihn bitten, den Zahnstein zu entfernen. Es ist eine kurze schmerzlose Behandlung, die nur einige Minuten dauert.

Die HKIV erstattet diese Behandlung einmal pro Jahr.

Es genügt dass Sie im vorangegangenen Kalenderjahr eine Kostenerstattung für die Zahnbehandlung erhalten haben, sei es für einen Besuch, eine präventive Munduntersuchung (Zahnsteinentfernung inklusive) oder die erhaltende Zahnpflege.

Wenn Sie im vorangegangenen Jahr ihren Zahnarzt nicht aufgesucht haben, erhalten Sie nur die Hälfte der vorgesehenen Erstattung.