Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB)

Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Brauchen Sie Hilfe?

Die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) ist eine finanzielle Unterstützung für betagte Personen, die ihre Selbständigkeit verloren haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. 

Diese Menschen haben Schwierigkeiten, alltägliche Tätigkeiten wie Fortbewegung, Kochen, Essen, Waschen, Putzen und die Teilnahme an sozialen Aktivitäten selbständig durchzuführen.

Regionaler Einsatz

Die BUB, mit der vorher der FÖD Soziale Sicherheit (Generaldirektion Personen mit Behinderungen) betraut war, wird heute von den Regionen und den Gemeinden übernommen.

Die Verwaltung dieser Unterstützung kann sich künftig je nach Region/Gemeinde Ihres Wohnsitzes unterscheiden …

In Wallonien?

Im Süden des Landes sorgen die Krankenkassen und die HKIV seit dem 01.01.2021 für die Verwaltung und die Zahlung der BUB (unter der Aufsicht der wallonischen Agentur AVIQ).

Um die BUB in Wallonien in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vor allem mindestens 65 Jahre alt sein, die Bedingungen hinsichtlich der Einkünfte erfüllen und den Verlust Ihrer Selbständigkeit von einem Vertrauensarzt der HKIV anerkennen lassen.

Denn die HKIV hat eine BUB-Leistung zur Verwaltung der Unterlagen und sämtlicher neuen ab dem 01.01.2021 eingereichten Anträge geschaffen.

Sie können einen BUB-Antrag direkt über die wallonische Plattform für soziale Sicherheit (www.wal-protect.be) einreichen.

Unser Sozialdienst kann Ihnen bei der Bearbeitung dieses Antrags helfen.

Weitere Infos finden Sie auf www.caami-hziv.fgov.be/fr/wallonie-aide-aux-personnes-âgées

In Flandern und Brüssel?

Die Zuständigkeit für die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten in Flandern liegt bereits seit mehreren Jahren bei der Flämischen Gemeinschaft.

Für Brüssel ist seit dem 1.1.2021 die regionale Einrichtung Iriscare für die Verwaltung der BUB verantwortlich.

In diesen 2 Teilen des Landes ist diese Beihilfe auch Menschen unter 65 Jahren mit gesundheitlichen Problemen und eingeschränktem Einkommen vorbehalten. 

Die HKIV kommt hier nicht zum Einsatz, aber unser Sozialdienst kann Ihnen den Weg zu den entsprechenden Einrichtungen weisen.

Weitere Informationen erhalten Sie:

Die deutschsprachige Gemeinschaft?

Der FÖD Soziale Sicherheit (Generaldirektion Personen mit Behinderungen) bleibt bis 2023 weiter zuständig für die Gebietsansässigen der deutschsprachigen Region.

Unser Sozialdienst kann Ihnen bei der Bearbeitung dieses Antrags helfen.

Brauchen Sie Hilfe?

Je nach Wohnort kann Ihnen unser Sozialdienst helfen oder Sie bei den Formalitäten unterstützen:

@email oder 087 74 31 75