Kostenvergütung für Brillen

Probleme mit der Sehschärfe führen schon bald zum Augenarzt. Danach steht vielleicht ein Besuch bei einem Optiker für eine Brille an. Vergütet die HKIV die Kosten? 

Die Vergütung der Kosten für eine Brille hängt ab von:

  • Art der Gläser;
  • Abweichung (Fernsicht), die korrigiert werden muss;
  • Alter.

Wer jünger als 18 Jahre ist, erhält einen Zuschuss für Gläser zwischen 44,40 EUR und 325,25 EUR pro Glas. Des Weiteren wird ein Pauschalbetrag von 28,56 EUR beim Kauf eines Gestells vergütet. Der Zuschuss für das Gestell kann einmalig erneuert werden.

Wer älter als 18 Jahre und jünger als 65 Jahre ist, erhält eine Vergütung für die Gläser, wenn damit eine Abweichung von mindestens 7,00 korrigiert wird. Der Zuschuss beträgt dann zwischen 79,56 EUR und 369,24 EUR pro Glas.

Sind Sie älter als 65 Jahre, werden die Gläser bei einer Dioptrienkorrektur ab 7,75 (ou 4,25 Mehrfachsehen) vergütet. Der Zuschuss reicht von 91,80 EUR bis 321,30 EUR pro Glas.

Achtung! Für Monofokalgläser muss die Dioptrie wenigstens 7,75 betragen!

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie das Rezept Ihres Augenarztes und den Kaufbeleg bei einem anerkannten Optiker zusammen mit einem orangefarbenen Aufkleber an Ihre HKIV-Geschäftsstelle.