Erstattung Logopädie
Logopädie wird zurzeit erstattet bei Sprach- und Sprechstörungen, die hauptsächlich bei der Erwerbung der Sprache und dem Lernprozess, bei Stimmproblemen und Hörstörungen auftreten. Sowohl Kinder als auch Erwachsene und ältere Personen haben Anrecht auf eine Erstattung.
Erstattungsbeträge
| Typ Sitzung | Sie zahlen | Normalversicherte(r) | Erhöhte Kostenbeteiligung |
|---|---|---|---|
| Individuelle Sitzung von 30 Minuten | 38,37 EUR | 32,87 EUR | 36,37 EUR |
| Individuelle Sitzung von 60 Minuten | 77,05 EUR | 66,05 EUR | 72,55 EUR |
| Ausgangsbilanz | 45,38 EUR | 37,88 EUR | 42,38 EUR |
| Telelogopädie von 30 Minuten | 31,35 EUR | 25,85 EUR | 29,35 EUR |
| Telelogopädie von 60 Minuten | 62,95 EUR | 51,95 EUR | 58,45 EUR |
*Tarife gültig für 1/1/2026
Wie erhalten Sie eine Erstattung?
1. Suchen Sie einen Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Pädiatrie oder interne Heilkunde auf und beantragen Sie eine Verordnung für eine Logopädiebehandlung.
2. Suchen Sie anschließend einen Logopäden auf. Bitten Sie ihn/sie, das Antragsformular (“Anlage 1” genannt) auszustellen. Das Formular muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Sie benötigen ebenfalls eine logopädische Ausgangsbilanz oder einen Bericht vom Logopäden.
Achtung: Sie haben nur Anrecht auf die Erstattung der Sitzungen, wenn die Behandlung innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Bilanz begonnen wurde.
3. Setzen Sie sich mit dem Vertrauensarzt Ihres Regionaldienstes in Verbindung. Übergeben Sie ihm innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer ersten Behandlung die medizinische Verordnung, das Antragsformular und die Logopädiebilanz.
4. Der Vertrauensarzt übermittelt Ihnen seine Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung).
Wie lange wird die Erstattung genehmigt?
Ihr Vertrauensarzt gibt Ihnen seine Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten. Diese Genehmigung kann nur einmal verlängert werden*. Nach einer Behandlung van 24 Monaten, ist keine einzige Rückzahlung mehr möglich.
Seit dem 1. April 2017 werden weniger Sitzungen für einen ersten Antrag erstattet. Auch wurde eine neue Krankheit hinzugefügt ("G-Locked-in Syndrom).
Ausnahmen:
- Für die Berechtigten, die an Aphasie leiden, können 288 Behandlungssitzungen über 4 Jahre verteilt werden.
- Für die Berechtigten mit chronischen Sprachstörungen, Hörproblemen und/oder Dysphasie darf die Behandlung nach einem ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verlängert werden.
- Für das Locked-in Syndrom gilt für einen ersten Antrag höchstens eine Genehmigung für ein Jahr von 150 Sitzungen. Danach gibt es 100 Sitzungen pro Genehmigung, und die Zahl der Verlängerungen ist unbegrenzt.
Logopädiebehandlung
Die Logopädiesitzungen werden als Sitzungen von 30 oder 60 Minuten angeboten (Aphasie, Stottern, Legasthenie, Dysorthographie, Dyskalkulie). Eine Behandlung von wöchentlich höchstens 2 mal 30 Minuten ist möglich für Legasthenie, Dysorthographie oder Dyskalkulie. Sie können an verschiedenen Stellen angeordnet werden, wie in der Schule, zu Hause oder im Krankenhaus. Es können kollektive oder individuelle Sitzungen sein.
Achtung: Kinder unter 10 Jahren haben ab 2013 kein Anrecht mehr auf die Erstattung von Sitzungen von 60 Minuten. (Sie haben wohl noch Anrecht auf die Erstattung von Sitzungen von 30 Minuten).
Telelogopädie
Bei der Telelogopädie nehmen Sie über eine Videoverbindung aus der Ferne an Ihrer logopädischen Behandlung teil. Sie und Ihr Logopäde können sich dabei direkt sehen und hören.
Telelogopädie ist nur möglich, wenn diese Art der Behandlung für Sie geeignet ist. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Logopäden darüber.
Was müssen Sie wissen?
- Die erste Behandlung findet immer persönlich beim Logopäden statt.
- Auch die Untersuchungen, bei denen der Logopäde Ihre Probleme beurteilt, finden immer persönlich statt.
- Sie erhalten sowohl persönliche Behandlungen als auch Behandlungen aus der Ferne.
- Sie müssen mindestens 2 Mal pro Monat für eine persönliche Behandlung zum Logopäden gehen.
- Es sind höchstens 10 aufeinanderfolgende Behandlungen aus der Ferne möglich.
- Kinder unter 4 Jahren können keine Telelogopädie erhalten.
- Bei Kindern muss während einer Behandlung aus der Ferne ein Erwachsener anwesend sein, der bei Bedarf helfen kann.
- Telelogopädie ist bei bestimmten Problemen nicht möglich, zum Beispiel bei Schluckproblemen, bestimmten Stimmproblemen und Behandlungen im Rahmen der Kieferorthopädie. Bei diesen Behandlungen ist ein direkter Kontakt mit dem Patienten erforderlich.
- Eine Behandlung findet immer mit nur einem Patienten gleichzeitig statt. Gruppenbehandlungen aus der Ferne sind nicht möglich.
- Telelogopädie kann nicht stattfinden, wenn Sie in der Schule oder im Krankenhaus sind.
- Wenn mehr als die Hälfte einer Behandlung aufgrund technischer Probleme oder anderer Störungen nicht stattfinden kann, kann die Behandlung nicht verrechnet werden.
Sie entscheiden selbst über die Telelogopädie
Ihr Logopäde kann Sie nicht dazu verpflichten, eine Behandlung aus der Ferne zu machen. Sie müssen auch nicht selbst einen Computer, ein Tablet oder ein anderes Gerät kaufen, um Telelogopädie nutzen zu können.