Beim Psychologen

Beim Psychologen

Die Pflichtversicherung zahlt Leistungen für bestimmte Psychologiesitzungen. Diese Leistung ist auf die klinische Psychologie beschränkt und unterliegt besonderen Bedingungen.

Für wen?

Jede Person mit psychischer Schwäche. Es ist keine ärztliche Verschreibung mehr notwendig!

Wie?

Sie können nicht einfach einen beliebigen Psychologen aufsuchen. Sie müssen diese Sitzungen bei einem klinischen Psychologen absolvieren, der Teil eines Netzwerks für psychische Gesundheit ist, mit dem das INAMI eine Vereinbarung unterzeichnet hat.

Die Pflege wird nach lokalen Netzwerken für psychische Gesundheit und zwei Altersgruppen organisiert:

Die Netzwerke sind leicht zugänglich und in ganz Belgien verteilt. 

Zwischen 15 und 23 Jahren können Sie das Netzwerk auswählen, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Ein Begünstigter darf innerhalb von 12 Monaten nur einer Kategorie angehören.

Welche Pflege?

Es wird zwischen psychologischer Erstversorgung und Fachpflege unterschieden. 

In der ersten Sitzung zieht der Psychologe eine Bilanz, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln. Er wird im Laufe der Sitzungen aktualisiert.

Die Sitzungen

Innerhalb von 12 Monaten intervenieren wir in der folgenden Anzahl von Sitzungen (max. eine Sitzung/Tag).

  Kinder  
Jugendliche
Kinder  
Jugendliche
Erwachsene Erwachsene
  Einzeln Gruppe Einzeln Gruppe
Erstversorgung 10 8 8 5
Fachpflege 20 12 20 15

Rückerstattung

Die erste Sitzung beim Psychologen ist kostenlos. Für die folgenden Sitzungen beträgt Ihr persönlicher Beitrag pro Sitzung:

  BIM-versicherter Gewöhnlicher Versicherter
Einzeln 4 EUR 11 EUR
Gruppe 2,50 EUR 2,50 EUR

BIM: Begünstigter der erhöhten Beteiligung.

Wenn Sie jünger als 24 Jahre sind, zahlen Sie ab 1.2.2024 keine Zuzahlung mehr für psychologische Betreuung!