Zahnärztliche Behandlung

Gute Zähne sind wichtig!

Schöne Zähne schenken ein schönes Lächeln. Gute Zähne sind aber auch wichtig für eine gute Gesundheit!

Zum Erhalt der Zähne ist es besser, gute Gewohnheiten anzunehmen (und das so früh wie möglich). Regelmäßig Ihren Zahnarzt aufzusuchen ist eine dieser guten Gewohnheiten...

Die HKIV bietet eine Reihe von Zuschüssen zur Zahnpflege. Manche sind eher für Jugendliche bestimmt, andere stehen auch Erwachsenen zur Verfügung.

Einige Ratschläge

Der Erhalt guter Zähne beginnt mit einer richtigen Wahl Ihrer Nahrungsmittel. Manche Nahrungsmittel sind zu vermeiden (oder zu beschränken) wie, Snacks und gezuckerte Getränke (Süßigkeiten, Limonaden). Das ist allgemein bekannt. Die schädliche Säure greift die Zähne an und schädigt sie, was das Entstehen von Karies begünstigt.

Dann gibt es auch Nahrungsmittel, die die Gesundheit der Zähne fördern. 

Vernachlässigen Sie risches Obst und Gemüse nicht, die Ihr Zahnfleisch und Ihre Zähne stärken.

Ob es um die Gesundheit Ihrer Zähne oder Ihres Körpers im Allgemeinen geht, sorgen Sie immer für eine  abwechslungsreiche Nahrung.

Tabak ist in jeder Form schädlich für die Zähne. Behalve Außer einem gelben Lächeln und der Entstehung bestimmter Krebsarten, verursacht er langfristig auch   Krankheiten des Zahnfleisches und möglicherweise auch Zahnausfall.

Eine regelmäßige Pflege

Die definitiven Zähne wachsen nicht nach, wenn sie einmal ausgefallen sind. Deshalb ist es besser, sie gut zu pflegen, damit sie erhalten bleiben. 2 gute Ratschläge, um das zu erreichen:

  • Putzen Sie die Zähne wenigstens zweimal pro Tag. Verwenden Sie eine Zahnbürste, die weder zu hart noch zu weich ist. Putzen Sie die Zähne wenigstens 3  Minuten lang, und vergessen Sie dabei keinen Zahn oder keine Seite.(beachten Sie vor allem die hinteren Zähne)
  • Lassen Sie Ihre Zähne wenigstens einmal pro Jahr von Ihrem Zahnarzt nachsehen. Er wird den Zustand Ihrer Zähne prüfen und wenn nötig kleine Reparaturen vornehmen (Zahnstein entfernen, Karieslöcher füllen, …)

Man sollte nicht immer warten, bis man Zahnschmerzen hat, bevor man ihm einen Besuch abstattet...

Zahnsteinentfernung

Nach jeder Mahlzeit bildet sich auf der Zahnoberfläche ein Film aus Essensresten und Speichel. Das ist der Zahnbelag. 

Verhärtet sich dieser, wird er zu Zahnstein, eine Art harte, gelbliche Schicht, die die Zähne nach und nach bedeckt.

Die Zähne sind nicht nur schöner ohne Zahnstein, er schwächt darüber hinaus das Zahnfleisch und verursacht Zahnausfall.

Man kann die Bildung von Zahnstein durch ordentliches Putzen der Zähne verlangsamen, um die Ablagerung von Zahnbelag zu beschränken (ideal wäre es, nach jeder Mahlzeit zu putzen, aber zweimal pro Tag sind schon nicht schlecht).

Hat sich der Zahnstein gebildet, kann er nur vom Zahnarzt entfernt werden. Sie müssen ihn bitten, den Zahnstein zu entfernen. Es ist eine kurze schmerzlose Behandlung, die nur einige Minuten dauert.

Die HKIV erstattet diese Behandlung einmal pro Jahr.

Es genügt dass Sie im vorangegangenen Kalenderjahr eine Kostenerstattung für die Zahnbehandlung erhalten haben, sei es für einen Besuch, eine präventive Munduntersuchung (Zahnsteinentfernung inklusive) oder die erhaltende Zahnpflege.

Wenn Sie im vorangegangenen Jahr ihren Zahnarzt nicht aufgesucht haben, erhalten Sie nur die Hälfte der vorgesehenen Erstattung.

Erstattungen

  • Konsultationen: jährliche Munduntersuchung, klassischer Besuch...
  • Präventive Behandlungen: Zahnsteinentfernung
  • Pulpektomie: Devitalisierung eines Zahns
  • Zahnfüllung: Kariesbehandlung

Ihre Konsultationsbesuche und die erhaltende Zahnpflege dieser Art werden von der HKIV erstattet. Die angewandten Tarife stehen in Ihrem Regionaldienst zur Verfügung.

Wenn Sie den Zahnarzt wenigstens einmal im Jahr besuchen, wird Ihre Zahnpflege besser erstattet (Zahnpflegeverlauf)!

Für Jugendliche unter 19 Jahren, kann die obengenannte erhaltende Zahnpflege sogar völlig kostenlos sein. Wenn Sie die Anwendung des Drittzahlersystems beantragen, zahlen Sie nur die eventuellen Zuschläge, die Ihr Zahnarzt zusätzlich zu den offiziellen Tarifen berechnet, wenn er nicht konventioniert ist.

Weil gute Zähne ein ganzes Leben lang halten, ist die erhaltende Zahnpflege für Jugendliche unter 19 kostenlos!

Kinderorthopädische Behandlungen für Jugendliche

Kinder unter 9 Jahren können eine Kostenbeteiligung für eine frühzeitige Behandlung kurzer Dauer erhalten (um später eine komplette kieferorthopädische Behandlung zu vermeiden). Die HKIV gewährt in diesem Fall 2 Pauschalbeteiligungen (eine am Anfang und die zweite am Ende der Behandlung). Die vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes ist nicht erforderlich.

Jugendliche unter 22 haben Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für eine komplette kieferorthopädische Behandlung (36 Pauschalbeträge, 2 Pauschalbeträge für Spangen). Um diese Kostenbeteiligungen zu bekommen, muss Ihr Kieferorthopäde vor dem 15. Geburtstag des Kindes die Behandlung anfangen.

Dieser Antrag wird von Ihrem Kieferorthopäden nach dem ersten Besuch ausgefüllt. Die Behandlung muss mit dem 22. Geburtstag des Kindes abgeschlossen sein.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann teuer sein. Bitten Sie Ihren Kieferorthopäden um einen Kostenvoranschlag für die Gesamtbehandlung, einschließlich der Anfertigung der Zahnspange.