Behandlung von Fettleibigkeit bei Kindern

Obesitas

In Belgien gelten etwa 5,8 % aller Kinder als fettleibig. Selbst wenn sie im Erwachsenenalter wieder ein gesundes Gewicht haben, können diese Jugendlichen chronische Krankheiten entwickeln: Diabetes, Bluthochdruck, Asthma usw. Um dies zu verhindern, wurde ein Behandlungsprogramm aufgestellt.

Für wen?

Für übergewichtige Kinder zwischen 2 und 17 Jahren. Ihr Haus- oder Kinderarzt (oder der Arzt von ONE bzw. dem PMS-Zentrum) prüft anhand des Body-Mass-Index, ob Ihr Kind an Fettleibigkeit leidet. In diesem Fall überweist der Arzt Sie an ein pädiatrisches multidisziplinäres Adipositas-Zentrum (PMAZ).

Bedarfsermittlung

Das PMAZ wird den Schweregrad der Fettleibigkeit beurteilen. Je nach den Befunden kann Ihr Kind zur passenden Behandlung überwiesen werden:

  • Entweder wird die Nachsorge von Ihrem Haus- oder Kinderarzt durchgeführt;
  • oder Ihr Kind wird zur Behandlung an einem multidisziplinären Zentrum aufgenommen.

Behandlungsprogramm

Sobald Ihr Kind mit dem Behandlungsprogramm beginnt, wird anhand der durchgeführten Beurteilung ein individueller Plan für das Kind erstellt. An dem   multidisziplinären Zentrum wird das Kind von mehreren medizinischen Fachkräften begleitet:

  • Kinderarzt
  • spezialisierter Ernährungsberater
  • spezialisierter Psychologe
  • Physiotherapeut
  • Sozialarbeiter oder Sozialkrankenpfleger

Beginn des Programms

Ein Behandlungsprogramm dauert zwischen 1 und 5 Jahren. Es beginnt nach Unterzeichnung eines Behandlungsvertrags. Dieser Vertrag wird unterzeichnet von:

  • dem Erziehungsberechtigten;
  • Ihrem Haus- oder Kinderarzt;
  • dem zuständigen Kinderarzt vom PMAZ.

Bezuschussung durch die HKIV

Ein Erziehungsberechtigter bzw. Vormund des Kindes sowie der zuständige Kinderarzt vom PMAZ stellen einen Bezuschussungsantrag. Darin sind das Anfangs- und Enddatum des Behandlungsprogramms angegeben. Das Zentrum übermittelt die unterschriebenen Unterlagen an den Vertrauensarzt der HKIV.

Was muss ich bezahlen?

Das PMAZ stellt die Nachsorge unmittelbar bei der HKIV in Rechnung. Auch die Praxisgebühren werden erstattet; sie brauchen also nichts zu bezahlen.